Öffentliche Ausschreibung: Die Stadt Lützen schreibt folgende Baugrundstücke für Wohnzwecke gemäß Bebauungsplan nach § 13b BauGB „Wohngebiet Starsiedel Erlenweg“ zum Verkauf aus:
Die Stadt Lützen schreibt folgende Baugrundstücke für Wohnzwecke gemäß Bebauungsplan nach § 13b BauGB „Wohngebiet Starsiedel Erlenweg“ zum Verkauf aus:
Lage des Baugebietes „Starsiedel Erlenweg“
Das Baugebiet befindet sich im Nordosten des Ortsteiles Starsiedel, welcher nur etwa 4 km südlich von Lützen entfernt ist und durch die schnelle Anbindung nach Hohenmölsen dank neuer Verbindungsstraße sowie zu den Autobahnen A 38 und A 9 punktet. Eine Kindertagesstätte befindet sich direkt im Ort. Das Baugebiet „Erlenweg“ grenzt an ein bereits bestehendes Neubaugebiet mit Reihen- und Einfamilienhäusern.
Grundstücke
Angeboten werden 6 unbebaute Baugrundstücke mit den dargestellten Parzellenbezeichnungen (H, I, J, O, P und Q) und -größen. Die Katasterbezeichnung lautet: Gemarkung Starsiedel, Flur 3, Flurstücksbezeichnung siehe Tabellenübersicht.
Zur besseren Veranschaulichung dient die Flächenübersicht und der Lageplan der einzelnen Parzellen.
Das Mindestgebot für die Baugrundstücke beträgt 100 €/m².
Parzelle Baugrundstück
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Katasterbezeichnung
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Größe in m²
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Gesamtfläche in m²
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H
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5040
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791
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791
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I
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5041
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806
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806
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J
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5038
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449
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449
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O
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5052
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416
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416
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P
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5053
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502
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502
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Q
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5044
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799
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799
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Erschließung
Die Grundstücke sind voll erschlossen mit Anschlussmöglichkeit an Elektro, Trinkwasser, Abwasser, Gas und Telekom. Die Zufahrt erfolgt von der öffentlichen Verkehrsanlage „Erlenweg“.
Bebauung
Eine mögliche Bebauung richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 13b BauGB „Wohngebiet Starsiedel Erlenweg“, welcher mit Bekanntmachung seit 12.02.2021 rechtskräftig ist.
Darin ist unter anderem festgelegt: allgemeines Wohngebiet, offene Bauweise, max. zwei Vollgeschosse. Die konkreten Festsetzungen sind dem Bebauungsplan zu entnehmen, welcher nach vorheriger Terminvereinbarung im Bauamt der Stadt Lützen, Ansprechpartnerin Frau Trettner, 034444/315-34 oder auf der Internetseite https://www.stadt-luetzen.de/de/bauleitplanung.html eingesehen werden kann.
Hinweis: Die Gebäude unterliegen nach ihrer Fertigstellung gemäß Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) einer Einmessungspflicht.
Ausschreibungsbedingungen
Haftungsausschluss
Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung
ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von
Geboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegen. Bei der Ausschreibung von
Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, welches mit gleichnamigen Verfahren nach der
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.
Es gilt die Richtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken (Bauplatzvergaberichtlinie), welche am 30.11.2021 vom Stadtrat der Stadt Lützen beschlossen und am 10.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Lützen veröffentlicht wurde.
Einzelheiten zur Gebotsabgabe
Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadtverwaltung Lützen, Markt 1, 06686 Lützen bis spätestens Donnerstag, den 11. Mai 2023 um 10 Uhr einzureichen.
Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. verspätet eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für das Gebot ist das von der Stadt Lützen vorgegebene Bewerbungsformular zu verwenden. Dieses ist das auf der Internetseite der Stadt Lützen unter „Immobilienbörse“ hinterlegt. Im Formular ist das favorisierte Baugrundstück anzugeben. Hinweis: Es ist möglich, mehrere Bewerbungen für unterschiedliche Bauparzellen abzugeben.
Ein Finanzierungsnachweis für das Bauvorhaben, insbesondere Eigenkapitalnachweis, eine Finanzierungszusage der Bank sowie eine konkrete Planungsgrundlage müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden. Diese Nachweise werden aber nach Zuschlagserteilung erforderlich.
Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem vollständig ausgefüllten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden.
Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äußeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.