Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtverwaltung Lützen ist bemüht seine Website im Einklang mit dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.stadt-luetzen.de veröffentlichten Internetseiten der Stadtverwaltung Lützen sowie den nachgeordneten Bereichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite www.stadt-luetzen.de ist wegen der folgenden Ausnahmen mit den oben genannten Rechtsvorschriften teilweise nicht vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Inhalte können nicht als Kontrastversion dargestellt werden
- Eine Vorlesefunktion steht noch nicht zur Verfügung
- barrierefreie Formulare
- unverständliche Amtssprache in Bekanntmachungen u.ä. Inhalten
- zu geringer Kontrastumfang
- fehlende Alternativtexte bei Bildern
- keine Schriftvergrößerung
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mit Hilfe des Kontaktformulars mitteilen oder uns per E-Mail an rathaus@stadt-luetzen.de zusenden.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedbackmechanismus (durch bspw. Kontaktformular) eingehenden Mitteilungen ist:
Stadtverwaltung Lützen
SB Öffentlichkeitsarbeit
Markt 1
06686 Lützen
Durchsetzungsverfahren
Wenn eine Barriere gemeldet wurde und nach angemessener Zeit keine zufriedenstellende Abhilfe geleistet wird, besteht die Möglichkeit sich an die Ombudsstelle, nach § 16d Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA), zu wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den telefonischen und postalischen Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt.
Kontaktdaten der Ombudsstelle:
per E-Mail:
Landesfachstelle: landesfachstelle@ukst.de
Überwachungsstelle: ueberwachungsstelle@ukst.de
Ombudsstelle: ombudsstelle@ukst.de
per Telefon:
+49 3923 751 - 175
per Post:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Liste der Bundes- und Landesgesetze, die die EU-Richtlinie 2102 umsetzen:
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV2.0)
- Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA)