Haushalt der Stadt Lützen

Haushaltssatzung der Stadt Lützen für das Haushaltsjahr 2023


Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 in der zurzeit geltenden Fassung, hat die Stadt Lützen die folgende, vom Stadtrat der Stadt Lützen in der Sitzung am   27.06.2023     beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der  Stadt Lützen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistende Auszahlungen enthält, wird

1. im Ergebnisplan mit dem
   a) Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                                       23.149.400 EUR

   b) Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                         25.668.700 EUR

   c) Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                                            0 EUR

   d) Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                               0 EUR                                                                                                                                      

2. im Finanzplan mit dem
   a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

        Verwaltungstätigkeit auf                                                                   21.801.800 EUR

   b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

        Verwaltungstätigkeit auf                                                                   31.243.300 EUR

   c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

        Investitionstätigkeit auf                                                                     13.946.700 EUR

   d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

        Investitionstätigkeit auf                                                                        8.147.800EUR

   e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

        Finanzierungstätigkeit auf                                                                                0 EUR

   f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

       Finanzierungstätigkeit auf                                                                   1.073.400 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf  0 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf  7.827.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 4.300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer   

1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf:                     300 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf:                                                                   330 v. H.

2. Gewerbesteuer auf                                                                                                            240 v. H.

 

Lützen, den  22.08.2023

gez.

Uwe Weiß

Bürgermeister               

 

Nachtragshaushaltssatzung

 

1.     Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Lützen für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit geltenden Fassung, hat die Stadt Lützen die folgende, vom Stadtrat der Stadt Lützen in der Sitzung am 24.10.2023 beschlossene erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 
die bisher festgesetzten Gesamtbeträge
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf
 
Euro
1. Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
außerordentliche Erträge
außerordentliche Aufwendungen
 
23.149.400
 
25.668.700
 
0
 
0
 
75.000
 
100.000
 
0
 
0
 
1.150.000
 
1.277.900
 
0
 
0
 
22.074.400
 
24.490.800
 
0
 
1. Finanzplan
aus laufender Verwaltungstätigkeit:
Einzahlungen
 
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit:
 
Einzahlungen
 
Auszahlungen
 
aus Finanzierungstätigkeit:
 
Einzahlungen
 
Auszahlungen
 
 
21.801.800
 
 
31.243.300
 
 
13.946.700
 
8.147.800
 
 
 
0
 
1.073.400
 
 
75.000
 
 
100.000
 
 
0
 
1.285.000
 
 
 
0
 
0
 
 
1.150.000
 
 
1.277.900
 
 
4.287.300
 
2.157.300
 
 
 
0
 
0
 
 
20.726.800
 
 
30.065.400
 
 
9.659.400
 
7.215.500
 
 
 
0
 
1.073.400

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von         0 EUR   nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.827.000 EUR  um 1.299.100 EUR  vermindert und damit auf   6.527.900 EUR   festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gegenüber dem bisherigen Betrag in Höhe von 4.100.000 EUR nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

Lützen, den   25.10.2023

gez. Bürgermeister
Uwe Weiß