Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Starsiedel: Öffentliche Ausschreibung: Baugrundstück für Wohnzwecke „Wohngebiet Starsiedel Erlenweg“

 

Die Stadt Lützen schreibt folgende

Baugrundstücke für Wohnzwecke gemäß Bebauungsplan nach § 13b BauGB
„Wohngebiet Starsiedel Erlenweg“

zum Verkauf aus:

Lage des Baugebietes „Starsiedel Erlenweg“

Das Baugebiet befindet sich im Nordosten des Ortsteiles Starsiedel, welcher nur etwa 4 km südlich von Lützen entfernt ist und durch die schnelle Anbindung nach Hohenmölsen dank neuer Verbindungsstraße sowie zu den Autobahnen A 38 und A 9 punktet. Eine Kindertagesstätte befindet sich direkt im Ort. Das Baugebiet „Erlenweg“ grenzt an ein bereits bestehendes Neubaugebiet mit Reihen- und Einfamilienhäusern.

Im Gebiet der Stadt Lützen befinden sich 10 Kindertageseinrichtungen, 3 Grundschulen und eine Freie Gesamtschule. Lützen besticht durch die sehr gute Autobahnanbindung zur A38 (Anbindung ca. 2 km entfernt) und zur A9 (Anbindung ca. 5 km entfernt). Lützen verfügt außerdem über ein gut ausgebautes Radwegnetz nach Weißenfels und Leipzig und über öffentlichen Nahverkehr in die Nachbarstädte.   

Grundstück:

Angeboten wird ein Baugrundstück mit der dargestellten Parzellenbezeichnung (Q) mit einer Größe von 799 qm. Die Katasterbezeichnung lautet: Gemarkung Starsiedel, Flur 3, Flurstück 5044.

Die Straßennamenbezeichnung lautet „Akazienweg“.

Zur besseren Veranschaulichung dient ein beigefügter Lageplan.

 

Das Mindestgebot für das Baugrundstück beträgt 100 €/m².

 

Erschließung:

Die Grundstücke sind voll erschlossen mit Anschlussmöglichkeit an Elektro, Trinkwasser, Abwasser, Gas und Telekom. Die Zufahrt erfolgt von der öffentlichen Verkehrsanlage „Erlenweg“.

 

Bebauung:

Eine mögliche Bebauung richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 13b BauGB „Wohngebiet Starsiedel Erlenweg“, welcher mit Bekanntmachung seit 12.02.2021 rechtskräftig ist.

Darin ist unter anderem festgelegt: allgemeines Wohngebiet, offene Bauweise, max. zwei Vollgeschosse. Die konkreten Festsetzungen sind dem Bebauungsplan zu entnehmen, welcher nach vorheriger Terminvereinbarung im Bauamt der Stadt Lützen, Ansprechpartnerin Frau Böhland, 034444/315-51 oder auf der Internetseite (https://www.stadt-luetzen.de/de/bauleitplanung.html) eingesehen werden kann.

Hinweis:

Die Gebäude unterliegen nach ihrer Fertigstellung gemäß Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) einer Einmessungspflicht.

 

Ausschreibungsbedingungen

 

Haftungsausschluss

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegen. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, welches mit gleichnamigen Verfahren nach derVerdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.

Es gilt die Richtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken (Bauplatzvergaberichtlinie), welche am 30.11.2021 vom Stadtrat der Stadt Lützen beschlossen und am 10.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Lützen veröffentlicht wurde.

 

Einzelheiten zur Gebotsabgabe

Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadtverwaltung Lützen, Markt 1, 06686 Lützen bis spätestens

 

Donnerstag, den 10. Juli 2025 um 10 Uhr

 

einzureichen.

Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. verspätet eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für das Gebot ist das von der Stadt Lützen vorgegebene Bewerbungsformular "Bewerbungsformular Starsiedel" zu verwenden. Dieses ist das auf der Internetseite der Stadt Lützen unter „Städtische Immobilienangebote“ hinterlegt. Im Formular ist das favorisierte Baugrundstück anzugeben.

Ein Finanzierungsnachweis für das Bauvorhaben, insbesondere Eigenkapitalnachweis, eine Finanzierungszusage der Bank sowie eine konkrete Planungsgrundlage müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden. Diese Nachweise werden aber nach Zuschlagserteilung erforderlich.

Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem vollständig ausgefüllten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden.

Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äußeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

 

Ansprechpartner für Fragen Bauleitplanung

Sachgebiet Bauleitplanung,

Frau Böhland

Telefon: 034444 315 -51

E-Mail: lisa.boehland@stadt-luetzen.de

Ansprechpartner für Fragen zum Verkauf

Sachgebiet Liegenschaften,

Frau Ernst

Telefon: 034444 315 -32

E-Mail: jessica.ernst@stadt-luetzen.de