Hinweisbekanntmachung gemäß § 8 Absatz 5 GKG LSA
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 (Beschluss Nr. BV-SR-642/2025) die Verbandssatzung des Zweckverbandes „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91“ beschlossen.
Mit Bescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 06.05.2025 wurde die Verbandssatzung genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Verbandssatzung sowie der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes erfolgte am 15.05.2025 im Amtsblatt Nr. 5/2025 des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Das Amtsblatt kann im Internet unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/aktuelles/amtsblatt/ abgerufen werden.
Die Stadt Lützen weist hiermit gemäß § 8 Absatz 5 GKG LSA auf diese Veröffentlichung hin.
Lützen, 24.06.2025
Mirko Kother