Schlichten statt Richten - Die Schiedsstelle der Stadt Lützen

Was ist die Schiedsstelle?

Die Schiedsstelle hilft, Meinungsverschiedenheiten und Streit in bestimmten Fällen außergerichtlich zu lösen.
Sie arbeitet nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz von Sachsen-Anhalt (stand 17.05.2001).

Wozu dient sie?

Ziel ist es, durch ein gemeinsames Gespräch (Schlichtungsverfahren) eine Einigung zu finden.
Das Ganze ist oft schneller, unkomplizierter und günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Welche Angelegenheiten behandelt die Schiedsstelle?

  • Vermögens- und Schadenersatzstreitigkeiten (z. B. Geldansprüche, Herausgabe, Beseitigungen)
  • Nachbarstreitigkeiten (z. B. Lärm, Zaun, Zweige)
  • Straftaten im privaten Bereich (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede)
  • In einigen Fällen muss vor Gericht erst ein Schlichtungsverfahren stattfinden
  • Ehrenschutzklagen ohne medienrechtlichen Bezug (z. B. Beleidigung oder Verleumdung außerhalb von Presse/Rundfunk)

Was gehört nicht zur Zuständigkeit?

Streitigkeiten rund um Familie, Ehen, Namens- oder Betreuungssachen

Wie läuft es ab?

Die Schiedsstelle wird auf Antrag tätig. Der Antrag kann schriftlich oder formlos von einer beteiligten Person gestellt werden.
Sie beschränkt sich in der Regel auf die Stadt Lützen und die umliegenden Orte.
Gebühren: 25 Euro für das Schlichtungsverfahren. Wenn ihr ihr einen Vergleich erzielt, steigt die Gebühr auf 50 Euro. In Ausnahmefällen kann sie bis zu 75 Euro betragen. Die Gebühr ist vor der ersten Verhandlung zu zahlen.

Wie geht es weiter?

Kontaktieren Sie zur ersten Anfrage Herrn Pra per E-Mail: armin.pra@t-online.de
Hinweis: Die Schiedsstelle arbeitet unabhängig und neutral.

Bitte wenden Sie sich zur ersten Kontaktaufnahme an Herrn Pra per Mail: armin.pra@t-online.de