Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Öffnung der Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Lützen

Die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Lützen können ab sofort wieder für Familien-, Vereinsfeste u.a. Veranstaltungen gebucht werden.

Es gelten die allgemeinen Hygienevorschriften!