Öffentliche Auslegung Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Heerweg II“ in der Gemarkung Rippach
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in öffentlicher Sitzung am 24.02.2026 den Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Herweg II“ (Stand Januar 2026) mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Zugleich findet die frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Das Plangebiet zur Aufhebung liegt in der Gemarkung Rippach und umfasst die Flurstücke 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 140, 142 und 143 der Flur 5.
Der Aufhebungsbereich befindet sich unmittelbar an der Schulstraße gegenüber dem Schulgelände der Grundschule Rippach und hat eine Größe von ca. 1,2 ha. Die räumliche Lage ist im Anschluss dieser Bekanntmachung ersichtlich.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Umweltbericht wird in das Internet eingestellt und kann in der Zeit vom
16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026
auf der Homepage der Stadt eingesehen werden:
www.stadt-luetzen.de
-> Wirtschaft, Raum, Klima
-> Bauleitplanung (https://www.stadt-luetzen.de/de/bauleitplanung.html)
-> Rippach -> Bebauungsplan Nr. 3 „Heerweg II“
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen des Vorentwurfs zur Aufhebung während der gesamten Auslegungszeit in der Stadt Lützen, Rathaus im Bauamt, Markt 1 in 06686 Lützen während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 034444/31551).
Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (bauamt@stadt-luetzen.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweise
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und EMailadressen zustimmen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt
Lützen, den 25.02.2026
Stadt Lützen
Der Bürgermeister
(Mirko Kother)