Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Öl- und Kraftstoff-Rohrfernleitungsanlage von Leuna bis Hartmannsdorf

Bekanntmachung

des Landesverwaltungsamtes, Referat Wasser über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen für das Vorhaben

„Unbefristeter Betrieb der bestehenden Rohrfernleitungsanlage Mitteldeutsche Produktenleitung Leuna-Hartmannsdorf zum Transport wassergefährdender Stoffe im Leitungsabschnitt Sachsen-Anhalt“

Vorhabenträgerin:       TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH (TRM)

Vorhabengebiet:          Stadt Leuna, Stadt Weißenfels und Stadt Lützen

Aktenzeichen:               404.1.9-62211-0192

Für das oben genannte Vorhaben wurde auf Antrag der TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH das Planfeststellungsverfahren gemäߧ§ 65 Abs. 1, 66 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 19.3.1 der Anlage 1 zum UVPG i. V. m. der Übergangsvorschrift gemäß § 74 Abs. 2 UVPG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. §§ 72 bis 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt.

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2023 (Az.: 404.1.9-62211-0192) ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß §§ 65 Abs. 1, 66 UVPG in Verbindung mit§ 74 Abs. 1 VwVfG festgestellt worden.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle eingegangenen Stellungnahmen, Forderungen und Hinweise entschieden worden.

1. Der Planfeststellungsbeschluss, einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung, sowie eine Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen liegen

in der Zeit vom 28.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 im Rathaus der Stadt Lützen, Zimmer 2.18 Markt 1, 06686 Lützen während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Montag  
Dienstag 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00- 14.30 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 11.00 Uhr

Darüber hinaus werden die Planunterlagen für die Dauer der Auslegung auf der Internetseite http://www. lvwa.sachsen-an halt.de/service/pl anfeststellungsveriahren gemäß § 27 a VwVfG veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes keine Auslegung gemäߧ 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG darstellt. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.

2.  Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG wird der Planfeststellungsbeschluss denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

3. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 10.08.2023 gilt der Planfeststellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

 

gez. Uwe Weiß      

Bürgermeister