Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie in der Gemarkung Dehlitz

Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises

zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse 0 in der Gemarkung Dehlitz

 

I.

 

Gemäß § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) und § 27 Abs. 1 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird bekannt gemacht:

 

Mit Planfeststellungsbeschluss der unteren Abfall-, Bodenschutz- und Immissionsschutzbehörde Burgenlandkreis vom 27.03.2025 (Az. 53-71-03-02-20829-2022) wurde der Plan für das o. g. Vorhaben gemäß §§ 35 ff. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i. V. m. § 19 Abs. 1 der Deponieverordnung (DepV) und § 74 Abs. 1 des VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA festgestellt. Vorhabenträgerin ist die recycling plus GmbH (ein Unternehmen der KLAUS GmbH & Co. KG).

 

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Da es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, ist gemäß § 27 UVPG die Entscheidung über das Vorhaben öffentlich bekannt zu machen.

 

II.

 

Eine Ausfertigung des o. g. Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans liegen in Papierform in der Zeit vom

     

Dienstag, den 13.05.2025 bis einschließlich Montag, den 26.05.2025

 

bei den folgenden Auslegungsstellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden (eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen):

 

a)    Burgenlandkreis

Umweltamt

Zimmer 120 – Sekretariat Umweltamt

Am Stadtpark 6

06667 Weißenfels

 

Zeiten:

Montag:           von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Dienstag:         von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch:          von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:       von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag:           von 08:30 bis 11:30 Uhr

 

Ruf-Nr. zur Terminabsprache: 03443 372 408

 

b)    Stadt Lützen

Bauamt

Zimmer 2.18 – Frau Böhland

Markt 1

06686 Lützen

 

Zeiten:

Montag:           von 9:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:          von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:       von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag:           von 9:00 bis 11:00 Uhr

 

Ruf-Nr. zur Terminabsprache: 03444 431 551

 

In Anwendung des § 27a VwVfG i. V. m. § 1 VwVfG LSA werden die auszulegenden Unterlagen auch während des o. g. Auslegungszeitraumes über die folgenden Internetseiten zur Einsichtnahme zugänglich gemacht:

 

Homepage des Burgenlandkreises

 

https://www.burgenlandkreis.de/de/amtliche-bekanntmachungen/planfeststellungsbeschluss-zur-errichtung-und-zum-betrieb-einer-dk0-boden-und-bauschuttdeponie-auf-dem-gelaende-des-kies-und-sandtagebaus-loesau.html

 

UVP-Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder

 

www.uvp-verbund.de (Suchbegriff: „DK0 Boden- und Bauschuttdeponie Lösau“)

 

Der Planfeststellungsbeschluss wird der Vorhabenträgerin und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, individuell zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 1VwVfG).

 

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 4 VwVfG).

 

III.

 

Die Unternehmensgruppe KLAUS benötigt für ihren Recyclingbetrieb am Standort Lösau und weitere Recyclingaktivitäten eigene Entsorgungsmöglichkeiten für nicht verwertbare mineralische Abfälle (nicht gefährliche Massenabfälle) mit den Zuordnungswerten für DK 0-Deponien nach der DepV. Des Weiteren sollen auch nicht gefährliche Massenabfälle aus dem Burgenlandkreis angenommen und beseitigt werden.

 

Das Areal der geplanten DK 0 – Boden- und Bauschuttdeponie Lösau erstreckt sich auf 9,04 ha des bergrechtlich genehmigten Sand- und Kiestagebaus Lösau der KLAUS GmbH. Der Standort befindet sich nördlich der Bundesautobahn A 9 zwischen Lösau und Borau sowie östlich der Stadt Weißenfels. Die geplante Deponie soll über ein nutzbares Volumen von ca. 1,0 Mio. m3 bzw. eine Ablagerungskapazität von 50.000 m3/a verfügen. Der Betrieb soll über eine Laufzeit von ca. 20 Jahren erfolgen.

 

Die Alternativenuntersuchung hat ergeben, dass die südöstliche Teilfläche der Hohlform des Sand- und Kiestagebaus Lösau der am besten geeignete Standort für die DK 0-Deponie ist. Die Umwandlung und der Ausbau des Tagebaus zu einer Deponie der Klasse DK 0 sollen sich nur auf die südöstliche Teilfläche der Hohlform des Kiestagebaus erstrecken.

 

IV.

 

Der Planfeststellungsbeschluss stellt den Plan für das o. g. Bauvorhaben fest.

 

Der Beschluss enthält zahlreiche Schutzmaßnahmen, Nebenbestimmungen und sonstige Regelungen. Diese dienen u. a. dem Schutz von Natur und Landschaft sowie dem Schutz weiterer öffentlicher und privater Belange.

 

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

 

Der Vorhabenträgerin wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Deponiesickerwasser und Niederschlagswasser in das Grundwasser erteilt.

 

Im Verfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.

 

Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar, da gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet wurde.