BEKANNTMACHUNG DER STADT LÜTZEN Stadt Lützen, Flächennutzungsplan 1. Änderung Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
BEKANNTMACHUNG DER STADT LÜTZEN
Stadt Lützen, Flächennutzungsplan 1. Änderung
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
Der Stadtrat Lützen hat am 29.04.2025 den Beschluss über die öffentliche Auslage des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lützen im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sowie öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Flächennutzungsplan stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der baulichen Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Stadt Lützen in den Grundzügen dar. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans Lützen umfasst folgende Änderungsbereiche:
Ortschaft | Ortsteil | Bezeichung |
Dehlitz (De) | Lösau (Lö) | De-Lö-1 |
Großgörschen (Gr) | Großgörschen (Gr) | Gr-Gr-1 |
Kaja (Ka) | Gr-Ka-1 | |
Rahna (Ra) | Gr-Ra-1 | |
Lützen (L) | Lützen | L-1 |
Lützen | L-2 | |
Lützen | L-3 | |
Lützen | L-4 | |
Meuchen (Me) | Meuchen | Me-1 |
Meuchen | Me-2 | |
Muschwitz (Mu) | Kreischau (Kr) | Mu-Kr-1 |
Kreischau (Kr) | Mu-Kr-2 | |
Kreischau (Kr) | Mu-Kr-3 | |
Tornau (To) | Mu-To-1 | |
Poserna (Po) | Poserna | Po-1 |
Rippach (Ri) | Großgöhren (Gr) | Ri-Gr-1 |
Pörsten (Pö) | Ri-Pö-1 | |
Pörsten (Pö) | Ri-Pö-2 | |
Röcken (Rö) | Bothfeld (Bo) | Rö-Bo-1 |
Bothfeld (Bo) | Rö-Bo-2 | |
Sössen (Sö) | Gostau (Go) | Sö-Go-1 |
Starsiedel (St) | Starsiedel | St-1 |
Starsiedel | St-2 | |
Zorbau (Zo) | Gerstewitz (Ge) | Zo-Ge-1 |
Gerstewitz (Ge) | Zo-Ge-2 | |
Nellschütz (Ne) | Zo-Ne-1 | |
Nellschütz (Ne) | Zo-Ne-2 | |
Nellschütz (Ne) | Zo-Ne-3 | |
Zorbau (Zo) | Zo-Zo-1 | |
Zorbau (Zo) | Zo-Zo-1 |
Für die 1. Änderung des FNP der Stadt Lützen wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lützen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie dem Umweltbericht, kann in der Zeit
vom 12.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025
im Internet unter https://www.stadt-luetzen.de/de/bekanntmachungen.html abgerufen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zum Entwurf der 1. Änderung des FNP der Stadt Lützen können während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Lützen, im Bauamt (Rathaus, Markt 1, 06686 Lützen) während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 – 11:00 Uhr
Die folgenden umweltbezogenen Informationen und nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind ebenfalls Bestandteil der im Internet bekannt gemachten bzw. ausgelegten Unterlagen:
- Umweltbericht als Anlage zur Begründung des FNP-Entwurfs;
- Stellungnahme Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 10.07.2024 mit Hinweisen zum Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht;
- Stellungnahmen des Burgenlandkreis vom 29.07.2024 und 06.08.2024 mit Hinweisen zu Kampfmittelverdachtsflächen (Rechts- und Ordnungsamt), zu Schutzgebieten, Schutzobjekten und Artenschutz (Umweltamt, untere Naturschutzbehörde), zur Darstellung von Altlastenverdachtsflächen und Erosions- und Vernässungsereignissen im Gemeindegebiet (Umweltamt, untere Abfall- und Bodenschutzbehörde);
- Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 27.08.2024 mit Hinweisen zur Bodennutzung;
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 23.07.2024 mit Hinweisen zu Bergbauberechtigungen und Altbergbaugebieten;
- Stellungnahmen des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt vom 11.08.2024 und 17.10.2024 mit Hinweisen zur Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes;
- Stellungnahmen der Naturfreunde Deutschlands, Landesverband Sachsen-Anhalt vom 11.08.2024 und 20.10.2024 mit Hinweisen zur Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des FNP der Stadt Lützen in Text- bzw. Schriftform (E-Mail-Adresse: bauamt@stadt-luetzen.de bzw. Postadresse: Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen) sowie während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lützen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer an gegeben Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Lützen, 30.04.2025
Mirko Kother
Bürgermeister - Siegel -