Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung
 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Unter dem folgenden Link finden Sie die Haushaltssatzung: Haushaltsplan Stadt Lützen (stadt-luetzen.de).

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom  11.09. bis 21.09.2023  im  Rathaus der Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen, Zimmer 12 zu den Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag              09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag            09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch           geschlossen
Donnerstag       09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag               09:00 - 11:00 Uhr

Der Haushaltsplan wurde von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom  22.08.2023 zur Kenntnis genommen.

Eine Genehmigung nach § 107 Abs. 4 und § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes

des Landes Sachsen-Anhalt ist nicht erforderlich.

Nach § 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 22.08.2023 bestätigt.

 

Lützen, den 22.08.2023

gez.

Uwe Weiß

Bürgermeister