Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Unter dem folgenden Link finden Sie die Haushaltssatzung: Haushaltsplan Stadt Lützen (stadt-luetzen.de).
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 11.09. bis 21.09.2023 im Rathaus der Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen, Zimmer 12 zu den Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Der Haushaltsplan wurde von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 22.08.2023 zur Kenntnis genommen.
Eine Genehmigung nach § 107 Abs. 4 und § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt ist nicht erforderlich.
Nach § 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 22.08.2023 bestätigt.
Lützen, den 22.08.2023
gez.
Uwe Weiß
Bürgermeister