Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird ...
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in ...
Die Belegung und die Erweiterung eines privaten Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen. Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, ...
Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.
Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht ...
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist ...
Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher ...