Notbetreuung in den Kinderkrippen,-gärten und -horten der Stadt Lützen
Ab dem 11.01.2021 stellt die Stadt Lützen in den Einrichtungen die Notbetreuung weiterhin bis voraussichtlich 28.02.2021 sicher.
Antragstellung Notbetreuung
Für die Notbetreuung ist die Bestätigung des Arbeitgebers entsprechend 9.SARS-CoV-2-EindV §11, Abs. 4 und 5 für Bereiche der kritischen Infrastruktur und für unentbehrliche Schlüsselpersonen erforderlich, wenn ein Erziehungsberechtigter zu der entsprechenden Gruppe gehört. Das Formular zum Antrag finden Sie am Ende des Artikels oder erfragen Sie bei der Kita-Leitung. Der ausgefüllte Antrag soll zum Betreuungsbeginn in der Kita abgegeben werden und wird von der Kita-Leitung weitergeleitet. Bereits genehmigte Anträge sind weiterhin gültig, sofern diese nicht befristet durch die Arbeitgeber bestätigt wurden.
Erstattung Elternkostenbeiträge
Mit Erlass vom 12.01.2021 wird den Trägern von
Kindertageseinrichtungen empfohlen, die Erhebung der Elternkostenbeiträge im
Januar 2021 für alle Kinder, die nicht in
einer Einrichtung mittels Notbetreuung betreut
werden, auszusetzen.
Die Stadt Lützen wird die Elternkostenbeiträge den Eltern
zurück erstatten, die im Januar die Notbetreuung nicht genutzt haben, von denen
auch kein Antrag vorliegt.
Die Erstattung bzw. Korrektur für den Monat Januar 2021 wird
bis 28.02.2021 erfolgen.
Für den Monat Februar werden die Elternkostenbeiträge nur für die Kinder erhoben, die in der Notbetreuung waren, der volle Monatsbeitrag, egal wieviel Tage. Die Erhebung erfolgt Anfang März 2021.
Essenversorgung - Kitas und Grundschulen
Die Burgenlandküche hat bereits ab dem
11.01.2021 die pauschale Essenbelieferung eingestellt. Bitte wenden Sie sich
als Eltern an die Burgenlandküche, sobald Sie die Notbetreuung wahrnehmen,
möglichst spätestens einen Tag vor Inanspruchnahme.
In den Einrichtungen mit Vollverpflegung findet diese vorerst nicht statt. Für
die Frühstücks- und Vesperverpflegung bitten wir die Eltern in Abstimmung mit
der Kita-Leitung die Essenversorgung der Kinder selbst zu übernehmen.
Beantragung von Kinderkrankengeld
Um Eltern während der
Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, sollen sie künftig eine
Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen erhalten. Die Regelung gilt für
Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb
nicht arbeiten können. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat
diesem Gesetzentwurf abschließend zugestimmt.
Das Formular zum Antrag finden Sie am Ende des Artikels oder erfragen Sie bei der Kita-Leitung. Der Antrag kann nur von Eltern gestellt werden, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben und wird von der Kita-Leitung bestätigt.
Bei weiteren Fragen können sich die Eltern gern an die Leiterin der
Kindertagesstätte wenden und an die Mitarbeiterinnen des SG Schulen / Jugend /
Kultur / Sport
Kerstin Teuchert 034444 315 37
Katrin Mank 034444 315 67
Uwe Weiß
Bürgermeister