Notbetreuung in den Kinderkrippen,-gärten und -horten der Stadt Lützen
Antragstellung Notbetreuung
Die notwendige Betreuung ist durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten oder bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachzuweisen.
Im Einzelnen können, vorbehaltlich einer weiteren Regelung des Landes (liegt bisher nicht vor), die Notbetreuung in Anspruch nehmen:
- alle Kinder, die nach einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherstellung des Kindeswohls eine Kindertageseinrichtung zu besuchen haben sowie in Pflegefamilien lebende Kinder,
- Kinder und deren Sorgeberechtigte, die in die Eingewöhnungsphase in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden, soweit ein Anspruch auf Notbetreuung bestehen würde,
- die zur Wahrnehmung der notwendigen Bildungs- und Betreuungsaufgaben erforderlichen Beschäftigten der jeweiligen Gemeinschaftseinrichtungen und sonstige Beschäftigte zur Wahrnehmung dringend erforderlicher Dienstgeschäfte, sowie
- betreuungsbedürftige Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehört; diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z. B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Das Formular zum Antrag finden Sie am Ende des Artikels zum herunterladen bzw. gibt es diese auch in der Kindertageseinrichtung. Der ausgefüllte Antrag soll zum Betreuungsbeginn am Montag in der Kita abgegeben werden und wird von der Kita-Leitung weitergeleitet. Wer dies aufgrund des Wochenendes noch nicht vom Arbeitgeber bestätigen lassen konnte, hat die Möglichkeit dies bis spätestens zum Betreuungsbeginn am Mittwoch, den 28.04.2021, nachzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass die Stadt Lützen zur Gewährleistung des Notbetriebes die Öffnungszeiten einzelner Kindertageseinrichtungen einschränken wird. Dies wird mit großer Wahrscheinlichkeit notwendig werden, da inzwischen in allen Einrichtungen personelle Engpässe bestehen. Nähere Regelungen je Kindertageseinrichtung werden wir in der kommenden Woche bekannt geben.
Essenversorgung -
Kitas
Die Burgenlandküche informiert hierzu, dass es keine Zustellpause der Essensversorgung gibt. Alle bei der Burgenlandküche im System erfassten Bestellungen werden weiterhin in die Einrichtungen geliefert. Bitte melden Sie Ihr Kind von der Essensversorgung ab, wenn es nicht an der Notbetreuung in der Einrichtung teilnimmt.
Bei weiteren Fragen können sich die Eltern gern an die Leiterin der
Kindertagesstätte wenden und an die Mitarbeiterin des SG Schulen / Jugend /
Kultur / Sport
Katrin Mank 034444 315 67
Uwe Weiß
Bürgermeister