Schöffenwahl 2023: Die Stadt Lützen sucht ehrenamtliche Schöffinnen/ehrenamtliche Schöffen

Als ehrenamtliche Schöffin/ ehrenamtlicher Schöffe haben Sie die Möglichkeit als ehrenamtliche Richterin/ ehrenamtlicher Richter in der Strafgerichtsbarkeit mitzuwirken.

Die Amtszeit der derzeit tätigen Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2023.

Daher müssen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 neue Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.

Grundlage für die Schöffenwahl ist die Vorschlagsliste, die der Stadtrat der Stadt Lützen beschließt.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Ich rufe daher alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lützen, die am 01.01.2024 das 25., aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben, auf, sich bis spätestens 24.03.2023 schriftlich um die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste bei der Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen, zu bewerben. Schöffinnen und Schöffen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Selbstverständlich kann die Bewerbung auch per E-Mail an unsere Adresse  ordnungsamt@stadt-luetzen.de oder per Fax an die Fax-Nr. (034444) 31574 erfolgen.

Mank

Haupt- und Ordnungsamtsleiter