Aufforderung zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 (!)
Auf der Grundlage des Runderlasses des Ministerium für Bildung (MB) vom 01.07.2016 – 23-80100/1-1 und entsprechend dem Beschluss des Stadtrates 99/2010 zur Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Lützen wird Folgendes bekanntgegeben:
Die Personensorgeberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule anzumelden. Schulpflichtig werden für das Schuljahr 2024/2025 Kinder, die bis zum 30.06.2024 das 6. Lebensjahr (Geburtstag vom 01.07.2017– 30.06.2018) vollendet haben.
Die Anmeldung erfolgt in den Grundschulen der Stadt Lützen wie folgt:
1. Schulbezirk Lützen
Schule: Grundschule Lützen
Pestalozzistraße 4 06686 Lützen
Termin: Montag, 20.02.2023
08:00 – 16:00 Uhr
Schulbezirk: Kinder mit Hauptwohnsitz in den Ortsteilen Lützen und Meuchen
Kontakt: Schulleiterin Frau Kowaczek 034444 90738
2. Schulbezirk Großgörschen
Schule: Grundschule Großgörschen
OT Großgörschen
Platz der Deutschen Einheit 1 06686 Lützen
Termin: Dienstag, 28.02.2023,
12:00 – 17:00 Uhr
Schulbezirk: Kinder mit Hauptwohnsitz in den Ortsteilen Großgörschen, Kleingörschen, Kaja, Rahna, Kölzen, Starsiedel, Göthewitz, Kreischau,
Muschwitz, Pobles, Söhesten, Tornau und Wuschlaub
Kontakt: Schulleiterin Frau Voigt Tel. 034444 20532
3. Schulbezirk Rippach
Schule: Grundschule Rippach OT Großgöhren
Schulstraße 10 06686 Lützen
Termine: Dienstag, 21.02.2023
09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch, 22.02.2023
15:30 - 18:30 Uhr
Schulbezirk: Kinder mit Hauptwohnsitz in den Ortsteilen Großgöhren, Kleingöhren, Pörsten, Rippach, Dehlitz, Lösau, Oeglitzsch, Gostau, Sössen, Stößwitz,
Bothfeld, Michlitz, Röcken,Schweßwitz, Poserna
Kontakt: Schulleiter Herr Lotsch 034443 236272
Kinder, die bis zum 30.06.2024 das 5. Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Dazu ist ein Antrag auf vorzeitige Aufnahme bei der entsprechenden Grundschule zu stellen.
Beim Gespräch zur Anmeldung in der Grundschule sind mit der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch die Personalien des schulpflichtig werdenden Kindes vorzulegen. Darüber hinaus werden die Daten der Personensorgeberechtigten erhoben und im Schülerstammblatt erfasst. Besucht das Kind eine Kindertageseinrichtung, werden Name, Anschrift und Telefonnummer der Einrichtung zu den Unterlagen genommen.
Zum Termin der Anmeldung ist es lt. RdErl. des MB erforderlich, dass alle Personensorgeberechtigten des Kindes ihre Unterschrift leisten. Das gilt für verheiratete und auch für getrennt lebende Eltern. Kann ein Personensorgeberechtigter nicht zur Anmeldung erscheinen, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Es ist nicht erforderlich, dass das schulpflichtig werdende Kind zur Anmeldung erscheint.
Personensorgeberechtigte, die ihr Kind an einer freien Grundschule anmelden möchten, haben sich dennoch zu den genannten Terminen an der für sie zuständigen Grundschule vorzustellen und anzuzeigen, dass die Absicht besteht, das schulpflichtig werdende Kind an einer freien Grundschule einzuschulen.
Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Grundschulen unter den o. g. Telefonnummern oder die Stadt Lützen als Schulträger unter Tel. 034444 315-67.
Im Auftrag
Mank
Haupt- und Ordnungsamtsleiter