Wirtschaft

Konzepterstellung von Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Rippach

Die Stadt Lützen beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Stadt Hohenmölsen und der Stadt Teuchern die Begründung und Beschreibung von Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Rippach in Dehlitz (Stadt Lützen), Taucha und Keutschen (Stadt Hohenmölsen) sowie Teuchern und Runthal (Stadt Teuchern) an der Rippach zur Verbesserung des Kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt. 

 
 
1. Rechtliche Grundlagen/Hintergrund 
 
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung für Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Erl. Des MLU vom 28.10.2015 - 21.11-62374) Die Europäische Union fördert Projekte zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes. Förderberechtigte sind im Rahmen dieses Förderprogrammes kommunale Gebietskörperschaften, denen bei der Erfüllung verschiedener Zuwendungsvoraussetzungen die Mitfinanzierung von: 
  • Der Beschaffung zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes sowie Ausrüstung der Wasserwehren, 
  • Konzepte und Planungsleistungen, die zur Vorbereitung umzusetzender Vorhaben erforderlich sind sowie 
  • Baumaßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes gewährleistet wird. 
Förderfähig ist ein Projekt zum kommunalen Hochwasserschutz dann, wenn es Bestandteil eines Hochwasserrisikomanagementplans ist und nicht im Widerspruch zu Maßnahmen der Hochwasserschutzkonzeption des Landes steht. 
 
Hochwasserrisikomanagementplan (HWRMP) Sachsen-Anhalt 
 
Der LHW erstellt auf der Basis der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007, dem §98 Abs. 3 WG LSA sowie unter der Einbindung des Wasserhaushaltsgesetzes (§73, §74, §75 WHG 2009) eine Bewertung und ein Management von Hochwasserrisiken mit der Erarbeitung dazu erforderlicher fachlicher Grundlagen. Dabei ist das Ziel der o.g. Richtlinie, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentumswerte zu verringern und zu bewältigen. Diese Maßgaben werden im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms realisiert. Aufbauend auf den Ergebnissen der "Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos"(Stufe 1) wurden die Grundlagen der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (Stufe 2) für die zuvor ermittelten Gebiete erarbeitet, von den ein potentielles Hochwasserrisiko ausgehen kann. Die Grundlagen zur Informationsdarstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten basieren auf der Verwendung von hydraulischen Modellen. Für die durch das Junihochwasser 2013 außerordentlich betroffenen Gewässer wie u.a. die Saale fanden zwischenzeitlich Aktualisierungen der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten statt.  
 
Die Hochwassergefahrenkarten verzeichnen das Ausmaß der Überflutung sowie klassifizierte Wassertiefen der Gebiete, die bei Hochwasser unterschiedlicher Intensität und Wiederkehrhäufigkeit überschwemmt werden können. Die Hochwasserrisikokarten beinhalten darauf aufbauend die potenziell während Hochwassersituationen entstehenden nachteiligen Auswirkungen der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Ereignisse. 
 
 Die Stufe 3 beinhaltet die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen. HWRM-Pläne dienen nach §75 WHG dazu, die nachteiligen Folgen, die mindestens von einem Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit ausgehen, zu verringern. In den Plänen sind angemessene Ziele und geeignete Maßnahmen festzulegen. Die ersten Hochwasserrisikomanagementpläne für die Hochwasserrisikogebiete in Sachsen-Anhalt entstanden bis zum 22. Dezember 2015. Die Richtlinie sieht jedoch eine Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos vor.  
 
 
2. Hochwasserrisikomanagementplan der Rippach 
 
Die Rippach ist ein Gewässer 1. Ordnung und hat eine Gesamtlänge von ca. 28 km. Für sie wurden entsprechend der Stufe 2 des HWRMP Hochwassergefahren- und ?risikokarten erarbeitet. 
 
Es wird deutlich, dass großflächige Überschwemmungen im Siedlungsberiech von Dehlitz auftreten, da bislang Schutzmaßnahmen für einen kommunalen Hochwasserschutz entlang der Rippach und insbesondere im Mündungsbereich in die Saale fehlen. Aufgrund dessen wurden in Anlehnung an die Hochwassergefahren- und -risikokarten entsprechend der HWRMRL-Bearbeitungsstufe 3 Maßnahmen zur Erreichung der angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements ermittelt. So wurden für die Ortslage drei Maßnahmen entwickelt:  
 
  • Neubau BW 3, Station 0+390: Vergrößerung des abflusswirksamen Querschnittes von 1,20 x 1,84 m auf 4,00 x 1,84 m, 
  • Sohlberäumung Oberstrom von BW3, Station 0+390 - 0+720 sowie 
  • Errichtung eines Deiches am rechten Ufer, Station 0+390 - 0+490. 
Im hydraulischen Modell wurden zur Prüfung der Wirksamkeit jedoch nur ausgewählte Maßnahmen berücksichtigt. So wurden für Dehlitz der Neubau des BW3 sowie die Sohlberäumung im Oberstrom von BW3 so in eine 2D-Hydraulische Simulation eingepflegt, dass Ergebnisse für eine reduzierte Hochwasserbetroffenheit vorliegen.
 
Die Wirksamkeit einer Errichtung eines Deiches bzw. einer Verwallung am rechten Ufer der Rippach in Dehlitz wurde bislang nicht hydraulisch nachgewiesen und lediglich als Variante im HWRMPL der Rippach aufgeführt.
 
Stadt Hohenmölsen, OT Taucha und Keutzschen 
 
Auch in Taucha und Keutschen kommt es zu Überschwemmungen im Siedlungsberiech, da keine Hochwasserschutzmaßnahmen vorhanden sind. In Anlehnung an die Hochwassergefahren und -risikokarten der Rippach wurden infolgedessen entsprechend der HWRMRL-Bearbeitungsstufe 3 verschiedene Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Hochwasserrisikomanagements erarbeitet.
 
Für die Ortslagen wurden nachstehende Maßnahmen entwickelt: 
 
  • Neubau BW28: Vergrößerung des Abflussquerschnittes, Station 8+600,  
  • Anhebung der Straße im Bereich BW53; Vergrößerung des Abflussquerschnittes, Station 16+150,  
  • Schaffung eines zusätzlichen Durchlasses (Bypass), Station 16+150, 
  • Ersatzloser Rückbau des Durchlasses (BW55), Station 16+500 oder 
  • Neubau BW55 mit vergrößertem Abflussquerschnitt, Station 16+500. 
Im hydraulischen Modell wurde auch für die Stadt Hohenmölsen zur Prüfung der Wirksamkeit der Schutzwirkung nur eine ausgewählte Maßnahme berücksichtigt. So wurde für Keutzschen der Ersatzlose Rückbau des Durchlasses BW55 in eine 2D-Hydraulische Simulation eingepflegt, sodass Ergebnisse für eine verminderte Hochwasserbetroffenheit erzielt wurden.
 
Die Wirksamkeit eines Neubaus des BW28, eine Anhebung der Straße am BW53, eine Schaffung eines zusätzlichen Durchlasses unweit des BW53 an der Rippach sowie ein Neubau des BW55 mit vergrößertem Abflussquerschnitt wurde bislang nicht hydraulisch nachgewiesen und lediglich als Variante im HWRMPL der Rippach aufgeführt.
 
Stadt Teuchern und OT Runthal
 
Es zeigt sich, dass ebenfalls in Runthal und Teuchern großflächige Überschwemmungen im Siedlungsberiech auftreten, da bislang auch in diesem Gewässerbereich Schutzmaßnahmen für einen kommunalen Hochwasserschutz entlang der Rippach fehlen. Die Im Zuge der 3. Bearbeitungsstufe der HWRMRL konzipierten Maßnahmen zur Erreichung der angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements lauten wie folgt: 
  • Ersatzloser Rückbau des Durchlasses (BW74),  
  • Neubau BW74: Vergrößerung des Abflussquerschnittes, Station 19+880 
  • Schaffung der Möglichkeit einer Umströmung (Furt im ufernahen Bereich) 
  • Höhe Bachstraße: Verwallung des linken Ufers, 
  • Sohlberäumung/ vorrangige Unterhaltung des Abschnittes,  
  • Höhe Grüner Weg: Verwallung des linken Ufers, Station 22+230 -22+380 
  •  Sohlberäumung/ vorrangige Unterhaltung des Abschnittes.
Im hydraulischen Modell wurden auch hier zur Prüfung der Wirksamkeit nur ausgewählte Maßnahmen berücksichtigt. So wurden für Runthal der ersatzlose Rückbau des Durchlasses BW74 in eine 2D-Hydraulische Simulation eingepflegt, um eine reduzierte Hochwasserbetroffenheit nachzuweisen. Die Wirksamkeit eines Neubaus dieses Durchlasses mit einem vergrößerten Abflussquerschnitt sowie die Schaffung einer Umströmung in Form einer Furt wurde bislang nicht hydraulisch nachgewiesen und lediglich als Variante im HWRMPL der Rippach aufgeführt. 
 
Ebenso wurden die konzipierten Maßnahmen in Form einer Verwallung zum einen in Höhe der Bachstraße und zum anderen in Höhe des Grünen Wegs in der Stadt Teuchern in das 2D-Hydraulische Modell der Rippach eingearbeitet. Diese, in ein digitales Geländemodell einer modellierten Geländeerhöhung stellen nachweislich einen potentiellen Hochwasserschutz dar. 
 
Bislang wurden jedoch auch für die Stadt Teuchern nicht alle entwickelten Teilmaßnahmen hydraulisch simuliert. Dementsprechend wurde die Effektivität einer Sohlberäumung für einen Hochwasserschutz bislang nicht in einem hydraulischen Modell betrachtet. 
 
 
3. Notwendigkeit einer überarbeiteten Maßnahmenkonzeption und deren Umsetzung 
    um kommunalen Hochwasserschutz entlang der Rippach
 
Auf Basis der im Rahmen der Bearbeitungsstufe 3 der HWRMRL vorgesehenen Maßnahmen erachten die Städte Lützen, Hohenmölsen und Teuchern die Erstellung eines Konzeptes zur detaillierten Prüfung der Wirksamkeit dieser Varianten als Vorstufe zu den Planungsphasen 1-4 als erforderlich. 
 
Im Rahmen der Konzepterstellung sollen die unterschiedlichen Maßnahmenvarianten und ihre Kombinationswirkung mit Hilfe einer 2D-hydraulischen Simulierung auf Grundlage des vorhandenen 2D-hydraulischen Modells der Rippach (LHW) konkret geprüft werden auch in Bezug auf evtl. Auswirkungen auf Unterlieger. Final soll aus den vorgesehenen bzw. neuen Maßnahmenvarianten eine Vorzugsvariante hervorgehen, welche die Grundlage für einen Folgeantrag zur Erarbeitung der daran anschließenden Planungsphasen 1-4 darstellt. 
 
Um die bereits in der Bearbeitungsstufe 3 der HWPMRL aufgeführten Hochwasserschutz-maßnahmen zu konkretisieren, ist für die Ortschaft Dehlitz (Stadt Lützen) u.a. zu überprüfen, welche Wirkung die im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung wiedererrichteten Bauwerke "Brücke Hintergasse" sowie "Stützwand A.-v.-R.-Straße" auf das Gesamtmodell der Rippach und somit deren Überschwemmungsflächen hat. 
 
Des Weiteren ist eine Betrachtung der Varianten hinsichtlich Wirtschaftlichkeit sowie Genehmigungsfähigkeit im Rahmen des Konzeptes notwendig. Gegebenenfalls sollten bei einer Nichtrealisierbarkeit bzw.-wirtschaftlichkeit andere Maßnahmen entwickelt werden. So ist die Kostenschätzung der Maßnahmen im HWRMPL zu überprüfen und evtl. wirtschaftlichere Alternativvarianten herauszuarbeiten. Auch die örtlichen Gegebenheiten und eine Umsetzbarkeit der konzipierten Maßnahmen sind nachzuprüfen. Besonders könnten aufgrund der Lage von Teuchern sowie auch Taucha und Keutzschen im Oberstrombereich der Rippach Maßnahmen zum natürlichen Rückhalt betrachtet werden, um die Auswirkungen auf Unterlieger zu begünstigen.