Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in Bauverwaltung (m/w/d) (Stellen-ID 60.9)
Bei der Stadt Lützen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bauamt eine Stelle als
Sachbearbeiter/in Bauverwaltung (m/w/d)
(Stellen-ID 60.9)
in Teilzeit unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Gesetzliche Vorkaufsrechtsbearbeitung bei Grundstücksverkäufen
- Störungsmanagement der Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet (Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von Reparaturen)
- Bearbeitung von Versicherungsschäden im Bereich Straßenbeleuchtung
- Statistische Erhebungen / Meldungen der öffentlichen Abwasserbeseitigung
- Kontrolle, Kontierung und Buchung von Ein- und Ausgangsrechnungen
- Planung der Haushaltsmittel
Fachliche und persönliche Anforderungen:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter, oder eine vergleichbare Ausbildung (m/w/d)
- vorzugsweise einschlägige Berufserfahrung in einem oder mehreren der oben genannten Aufgabenbereiche
- wünschenswert sind Kenntnisse im Vorkaufsrecht
- gute kommunikative Fähigkeiten, Urteilsfähigkeit, Diskretion, Umsicht und Zuverlässigkeit
- Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Organisations- und Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit Office-Anwendungen
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- Führerschein Klasse B
Die Stelle ist in Teilzeit, mit 32 Wochenstunden, unbefristet zu besetzen und bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (TVöD-VKA). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 7.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung mit Angabe der Stellen-ID 60.9 inklusive Bewerbungsschreiben, das sowohl auf die geforderten Voraussetzungen, als auch auf die Motivation der Bewerbung eingeht, die Darstellung Ihres beruflichen Werdeganges, Qualifikationsnachweise sowie Arbeitszeugnisse über bisher ausgeübte Tätigkeiten bis zum 03.10.2025 an:
Bei der Übersendung per E-Mail fassen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen in einer Datei im PDF- Format zusammen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungskosten (z.B. Reisekosten) werden durch die Stadt Lützen nicht erstattet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die eingereichten Bewerbungsunterlagen nur im Fall eines
beigefügten, ausreichend großen und frankierten Rückumschlages zurücksenden. Anderenfalls
werden diese nach Abschluss des Verfahrens ordnungsgemäß unter Berücksichtigung des Datenschutzes von uns vernichtet.
Kother
Bürgermeister