Stellenausschreibung zur Besetzung von ehrenamtlichen Führungsfunktionen in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen
Öffentliche Bekanntmachung
Stellenausschreibung
zur Besetzung von ehrenamtlichen Führungsfunktionen
in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen
In der Ortsfeuerwehr Großgörschen der Stadt Lützen sind ab 01.01.2027 folgende ehrenamtliche Funktionen neu zu besetzen:
- Ortswehrleiter
- Stellvertretender Ortswehrleiter
Dazu findet gemäß § 5 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen vom 30.06.2026 im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung in der Ortsfeuerwehr eine Wahl statt. Ort und Zeit der Mitgliederversammlung wird in Form von Einladungen durch den Ortswehrleiter gesondert bekannt gegeben.
Nach § 15 Abs. 3 BrSchG und den Bestimmungen der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen sind bei dieser Wahl die Mitglieder
- des Einsatzdienstes (aktive Einsatzkräfte) der Ortsfeuerwehr
wahlberechtigt.
Die Gewählten werden dem Stadtrat zur Ernennung in die Funktion unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren vorgeschlagen. Die Aufgaben des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters ergeben sich aus den Bestimmungen des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen sowie der Dienstanweisung für die Ortswehrleiter der Stadt Lützen.
Für die zu besetzenden ehrenamtlichen Führungsfunktionen können sich alle Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr bewerben, welche über die nach der Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschriebene Qualifikationen verfügen.
Dazu zählen für Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung:
- der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges „Gruppenführer“ an einer Landesfeuerwehrschule nach FwDV 2
- der erfolgreiche Abschluss des Lehrganges "Leiter einer Feuerwehr" an einer Landesfeuerwehrschule nach FwDV 2.
Soweit Bewerber zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht über o. g. Qualifikationen verfügen, ist diese binnen eines Jahres nachzuweisen. Die Stadt Lützen behält sich in diesem Fall vor, den Gewählten befristet mit der Wahrnehmung der Aufgaben zu beauftragen.
Die Bewerbungen um das Amt des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters sind unter Angabe der Funktion und dem Namen der Ortsfeuerwehr formlos sowie unter Beifügung aller erforderlichen Qualifikationsnachweise schriftlich zu richten bis zum 26.11.2026, 12:00 Uhr an:
Stadt Lützen
Haupt- und Ordnungsamt
Markt 1
06686 Lützen
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie in der Stadtverwaltung, Haupt- und Ordnungsamt, Frau Sausner, Tel. 034444 / 315 – 18
Im Auftrag
Sausner
Teamleiterin
Hauptamt und SG BrSch