SEPA Lastschrift - Formular
Hier finden Sie auf der rechten Seite unsere Vorlage zur "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" als Download.
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.
Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
Für die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefüllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu überprüfen haben und durch Ihre Unterschrift zu bestätigen haben.
Bezug einer Haupt- oder alleinigen Wohnung oder Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.
Für die persönliche Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
Wird eine Online-Anmeldung angeboten, benötigen Sie:
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente zum Download im Internet an.
Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt