Kinderreisepass melden

Leistungsbeschreibung

Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Eine Meldung ist bei folgenden Ereignissen notwendig:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden
     

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt