Bekanntgabe der Wahl

Bekanntmachung nach § 6 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG LSA)

Hiermit mache ich gemäß § 6 Abs. 2 KWG LSA bekannt, dass am 13.10.2024 die Wahl zum Amt der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Lützen durchgeführt wird. Eine mögliche Stichwahl findet am 10.11.2024 statt.

Gemäß § 38a Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) weise ich darauf hin, dass Staatsangehörige aus anderen Staaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dem sie angehören, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Bürgermeisterwahl in Lützen, so haben sie mit der Bewerbung und den Unterlagen nach § 39 Abs. 1 und 2 KWO eine Versicherung nach dem Muster der  Anlage 8b zur Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Näheres ist der Stellenausschreibung zu entnehmen.

Lützen, den 05.04.2024

gez. Roßmann

Gemeindewahlleiter