Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Neubau der B 87 Ortsumgehung (OU) Weißenfels-Süd“

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Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd (LSBB) plant den Neubau der B 87 Ortsumgehung (OU) Weißenfels-Süd.
Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24) hat entschieden, die landesplanerische Abstimmung dieses raumbedeutsamen Vorhabens gemäß § 13 (2) Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) in Form eines Raumordnungsverfahrens zu führen.
Nach § 15 (1) Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) sind im Raumordnungsverfahren die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Gegenstand der Prüfung sollen auch ernsthaft in Betracht kommende Standort- oder Trassenalternativen sein. Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung i. S. d. § 49 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach dem Planungsstand des Vorhabens.
Entsprechend § 14 (1) LEntwG LSA ist vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens die Öffentlichkeit bei einem Ortstermin in jeder durch die Planung berührten Gemeinde über das Vorhaben zu unterrichten. Dabei sollen der Planungsträger über die raumbedeutsame Planung oder Maßnahme und die möglichen Auswirkungen, die oberste Landesentwicklungsbehörde über den Verfahrensablauf und die im Verfahren zu prüfenden Sachverhalte Auskunft geben.
Das Gebiet der Stadt Lützen ist durch den Untersuchungsraum für die Raumverträglichkeit / Umweltverträglichkeit berührt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung (COVID-19-Pandemie) führt die oberste Landesentwicklungsbehörde in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) den Ortstermin nach § 14 (1) LEntwG LSA kontaktlos durch.
Der Öffentlichkeit wird daher hiermit die Gelegenheit gegeben, sich unter dem Link
 
https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/C457oQdnFS2qndCNm5Z8nan53KVpFX1W
 
über das Vorhaben zu unterrichten und gegenüber der obersten Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale)) Vorschläge zu machen und Bedenken zu äußern. Für die Öffentlichkeit ohne Internetzugang besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Einsichtnahme in der Stadt Lützen (Stadt Lützen, Bauamt, Markt 1, 06686 Lützen; Zimmer: 218; Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr, Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr, Freitag 09:00 - 11:00 Uhr).
Die im Ministerium für Infrastruktur und Digitales, Referat 24, eingegangenen Vorschläge und Bedenken werden an den Vorhabenträger übermittelt.
Der Zeitraum für die Einsichtnahme im Internet sowie vor Ort wird nicht befristet. Die Möglichkeit der Unterrichtung endet jedoch mit dem Zeitpunkt der Einleitung des Raumordnungsverfahrens.
Mit dem Ortstermin nach § 14 (1) LEntwG LSA wird der Forderung nach verstärkter Verfahrenstransparenz und Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens Rechnung getragen. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und die damit verbundene Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme im Raumordnungsverfahren erfolgt gemäß § 14 (2) LEntwG LSA i. V. m § 15 (3) ROG gleichwohl erst nach der Einleitung des Raumordnungsverfahrens.    
gez. Weiß
Bürgermeister