Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Öffentliche Ausschreibung vom 25. Januar 2024 - Baugrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus - Nellschützer Winkel 2, 06686 Lützen, Ortsteil Nellschütz

Die Stadt Lützen schreibt folgendes

Baugrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus 
Nellschützer Winkel 2, 06686 Lützen, Ortsteil Nellschütz

zum Verkauf aus:

 

Lage des Objektes: Nellschützer Winkel 2, 06686 Lützen, Ortsteil Nellschütz


Fläche: 534 m²

Mindestgebot:                              140,00 Euro/m²

 

Grundstücksbeschreibung:

Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Nellschütz in einer Nebenstraße. In der Umgebung des Grundstückes ist aufgelockerte Wohnbebauung mit dörflichem Charakter vorhanden. Die Wohnlage lässt sich als mittlere Lage im Ortsteil einschätzen. Die Verkehrslage ist den örtlichen Verhältnissen entsprechend durchschnittlich.
Das Grundstück ist unbebaut.

Katasterbezeichnung: Gemarkung Zorbau, Flur 10, Flurstück 77

Grundbuch: Grundbuch von Zorbau, Blatt 751, Bestandsverzeichnis-Nr. 18

Erschließungszustand: Anschlüsse im Straßenkörper vorhanden; keine direkten Hausanschlüsse. Die Beantragung der Hausanschlüsse übernimmt der Erwerber auf eigene Kosten.

Bauplanungsrechtliche Merkmale und sonstige Hinweise:

Das Grundstück befindet sich im Dorfgebiet Nellschütz. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als gemischte Baufläche dargestellt. Vom Nachbarflurstück 35/8 wurde teilweise überbaut und eingezäunt. Hierzu liegen bereits Unterlagen zur Grenzfeststellung vor und können bei Bedarf abgefragt werden.

Ausschreibungsbedingungen

Haftungsausschluss

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegen. Bei der Ausschreibung von Grundstücken handelt es sich um ein Verfahren, welches mit gleichnamigen Verfahren nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und Verdingungsverordnung für Leistungen (VOL) nicht vergleichbar ist.

Es gilt die Richtlinie zur Vergabe von Baugrundstücken (Bauplatzvergaberichtlinie), welche am 30.11.2021 vom Stadtrat der Stadt Lützen beschlossen und am 10.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Lützen veröffentlicht wurde.

Einzelheiten zur Gebotsabgabe

Das Gebot bedarf der Schriftform und ist bei der Stadtverwaltung Lützen, Markt 1, 06686 Lützen bis spätestens

 

Donnerstag, den 25. April 2024 um 10 Uhr

 

einzureichen.

Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. verspätet eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für das Gebot ist das von der Stadt Lützen vorgegebene Bewerbungsformular „Ausschreibung Nellschütz“ zu verwenden. Dieses ist das auf der Internetseite der Stadt Lützen unter „Städtische Immobilienangebote“ hinterlegt.

Ein Finanzierungsnachweis für das Bauvorhaben, insbesondere Eigenkapitalnachweis, eine Finanzierungszusage der Bank sowie eine konkrete Planungsgrundlage müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden. Diese Nachweise werden aber nach Zuschlagserteilung erforderlich.

Das Gebot muss in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit dem vollständig ausgefüllten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden.

Bei einer anderen als der oben genannten Adresse eingehende Gebote sowie Gebote, die nicht der hier geforderten äußeren Form entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.

 

Ansprechpartner für Fragen

Bauleitplanung

Sachgebiet Bauleitplanung,

Frau Böhland
Telefon: 034444 315 -51

E-Mail: lisa.boehland@stadt-luetzen.de

 
Ansprechpartner für Fragen

zum Verkauf

Sachgebiet Liegenschaften,
Frau Ernst

Telefon: 034444 315 -32

E-Mail: jessica.ernst@stadt-luetzen.de