Warnbrandgefahrenstufe 4 im Burgenlandkreis

Warnbrandgefahrenstufe 4 (Hohe Waldbrandgefahr) im Burgenlandkreis ab dem 10.07.2023, 10 Uhr!

Wir möchten Sie freundlich, aber dringend daran erinnern, dass es jetzt besonders wichtig ist, vorsichtig zu sein und angemessen zu handeln. Hier sind einige wichtige Verhaltensregeln, die Sie beachten sollten:

Gemäß §29 Landeswaldgesetz ist es verboten

  • In der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende und glimmende Gegenstände wegzuwerfen
  • Durch Rauch leicht entzündbare Bestände und  Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden
  • Bei Waldbrandgefahren 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern vom Wald entfernt zu rauchen
  • Im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb der öffentlichen Grillplätze anzuzünden

 

 

Link zum Landeswaldgesetz:

Landesrecht Sachsen-Anhalt - LWaldG | Landesnorm Sachsen-Anhalt | Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum ... | gültig ab: 04.03.2016

 

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