Stellenausschreibung - Ausbildungsplätze zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)

Die Stadt Lützen beabsichtigt zum 1. August 2024, vorbehaltlich einer Finanzierung aus Landesmitteln und der daraus resultierenden Einrichtung einer Berufsschulklasse 

Ausbildungsplätze zum staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)

zu besetzen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst theoretische und praktische Anteile. Sie wird in Kooperation mit einer berufsbildenden Schule angeboten.


Einstellungsvoraussetzungen:

  • abgeschlossene Ausbildung Sozialassistent*in oder Kinderpfleger*in mit Realschulabschluss
    oder
  • Abschluss der 2-jährigen Fachoberschule Gesundheit und Soziales oder
  • Abschluss einer anderen Fachoberschule z.B. Wirtschaft und mindestens 12 Monate FSJ
    im Bereich der Betreuung von Kindern oder
  • Abitur und mindestens 12 Monate FSJ im Bereich der Betreuung von Kindern oder
    Realschulabschluss und abgeschlossene artfremde Berufsausbildung und Nachweis von
    mindestens 600 Stunden Praxiserfahrung in einer Kindertagesstätte
  • Hauptwohnsitz seit mindestens 12 Monaten in Sachsen-Anhalt
  • erweitertes Führungszeugnis
  • vollständiger Impfschutz gegen Masern gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    sowie Gesundheitspass nach § 43 IfSG


Das bieten wir

  • ein monatliches Entgelt nach Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes
  • 30 Tage Urlaub
  • Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • eine Begleitung der Ausbildung durch qualifizierte Praxisanleiter/-innen
  • Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Praktikumsbeurteilungen) bis
zum 05.05.2024 an die

Stadt Lützen
Personalamt
Markt 1
06686 Lützen

oder per Mail an: personal@stadt-luetzen.de

Bewerbungskosten (z.B. Reisekosten) werden durch die Stadt Lützen nicht erstattet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die eingereichten Bewerbungsunterlagen nur im Fall eines beigefügten, ausreichend großen und frankierten Rückumschlages zurücksenden. Anderenfalls werden diese nach Abschluss des Verfahrens ordnungsgemäß unter Berücksichtigung des Datenschutzes
von uns vernichtet.

 


Weiß
Bürgermeister