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PRESSEMITTEILUNG - Externes Englisch-Angebot an der Grundschule Lützen

Die Suche nach einem alternativen Veranstaltungsort für ein externes Englisch-Angebot an der Grundschule Lützen schlägt derzeit hohe Wellen. Der hierzu in der Mitteldeutschen Zeitung vom 11.09.2026 erschienene Artikel „Noch ein Lehrerproblem mehr“ enthält aus Sicht der Stadt Lützen viele undifferenzierte Aussagen bis hin zu unwahren Behauptungen und beleuchtet die Vorgänge sowie das Handeln der beteiligten Akteure falsch oder stellt diese tendenziös einseitig dar.

In dem genannten Artikel des Redakteurs Martin Schumann wird behauptet bzw. suggeriert, die Stadt sei für die Beendigung des Englisch-Lernangebots in Lützen verantwortlich. Insbesondere entsteht der Eindruck, die Stadt Lützen habe ein über viele Jahre problemlos bestehendes Nutzungsverhältnis kurzfristig und ohne vorherige Gespräche aus angeblichen Sicherheitsgründen beendet.

Hierzu stellen wir richtig:

Die Darstellung, die Stadt habe plötzlich einen bestehenden langjährigen Vertrag gekündigt, ist nicht zutreffend. Die Stadt widerspricht zudem der Darstellung, der Privatdozent habe erst kurzfristig die Information über die Beendigung der Raumnutzung erhalten. Die mediale Darstellung, die Schulleiterin persönlich sei „Teil des Problems“, weisen wir aufs Schärfste zurück!

Die Sachlage aus Sicht der Stadt Lützen

Seit 2011 gibt es in Lützen die Möglichkeit, Kinder zu einem externen Lernangebot in Englisch anzumelden. Dieses Angebot gehört nicht zur regulären Stundentafel der Grundschule. Hierfür können Eltern einen Vertrag mit einem privaten Dozenten abschließen. Der Dozent, Herr Roth, der kein Angestellter des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt ist, durfte im Rahmen eines Nutzungsvertrages mit der Stadt Lützen Räume in der Grundschule für seine privatwirtschaftlichen Zwecke nutzen.

Bislang fand das Lernangebot an zwei Tagen für jeweils eine halbe Stunde statt. Aufgrund der Öffnungszeiten der Schule kann dies nicht mehr gewährleistet werden. In der Sitzung des Kulturausschusses am 7. September 2026 wurde das Thema angesprochen. Im Folgenden entwickelte sich eine Diskussion, in der mehrere Anwesende ungeprüft die Behauptung übernahmen, die Stadt Lützen habe kurzfristig und ohne vorherige Rücksprache mit dem Privatdozenten Herrn Roth den Mietvertrag gekündigt und nehme Kindern damit die Möglichkeit, privaten Englischunterricht in Lützen zu erhalten. Diese nun auch von der Lokalpresse aufgegriffene Erzählung entspricht nicht den Tatsachen.

Es gab bereits im Frühjahr Gespräche über alternative Räume

Zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und zur Sicherung der Aufsichtspflicht kann aus Sicht der Schulleitung und der Stadt Lützen die Nutzung der Räume nicht mehr gewährleistet werden. Bereits im Frühjahr dieses Jahres wurde daher seitens der Schulleitung das Gespräch mit Herrn Roth gesucht. Dabei ging es um die Bereitstellung alternativer Räumlichkeiten, um eine Lösung im Sinne der Kinder zu finden. Unter anderem wurde die Nutzung von Räumlichkeiten im Hort angeboten. Dieses Angebot blieb unbeachtet.

Auch weitere Vorschläge für alternative Räumlichkeiten wurden in Betracht gezogen, mussten aber aus unterschiedlichen Gründen wieder verworfen werden. Hierzu gehört auch die in der Sitzung des Kulturausschusses diskutierte Nutzung eines Containers, der aufgrund fehlender sanitärer Einrichtungen sowie einer erforderlichen und kostenintensiven Anpassung des Schließsystems keine geeignete Alternative darstellt. Auch die Nutzung des Speisesaals der angrenzenden Freien Gesamtschule wurde seitens der Stadt und der dortigen Schulleiterin als mögliche Alternative vorgeschlagen.

Als Hinderungsgrund für die Nutzung anderer Räume wurden seitens Herrn Roth unter anderem die Verträge zwischen ihm und den Eltern sowie daraus resultierende Verpflichtungen ins Feld geführt. Dies überrascht die Stadt Lützen, da Herr Roth seit den ersten Gesprächen im Frühjahr 2026 Kenntnis von den anstehenden Änderungen und somit ausreichend Zeit zum Handeln hatte. Die Stadt Lützen zeichnet zudem nicht für die privatwirtschaftlichen Verträge zwischen ihm und den Eltern verantwortlich. Die Organisation, insbesondere des Bringens und Abholens der Kinder, liegt daher grundsätzlich bei ihm als Anbieter und den jeweiligen Eltern, nicht bei der Stadt Lützen.

Der einschlägige Runderlass des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufsichtspflicht bestimmt hierzu, dass der Weg zwischen dem Schulgrundstück und anderen Orten von Schulveranstaltungen in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 der schulischen Aufsichtspflicht unterliegt. Dies betrifft ausdrücklich nur Wege, die die Schülerinnen und Schüler aus Gründen des Unterrichts oder anderer Schulveranstaltungen zurücklegen. Der von Herrn Roth angebotene Englischunterricht wird jedoch nicht von der Grundschule veranstaltet, sondern beruht auf privatrechtlichen Verträgen zwischen ihm und den Eltern. Die entsprechende schulische Aufsichtspflicht kann nicht auf den Weg zu einem privat organisierten Zusatzunterricht übertragen werden.

Dass Herr Roth nun in der medialen Berichterstattung jegliche Kenntnis von den Vorgängen und Sachverhalten bestreitet, damit jede Verantwortung von sich weist und stattdessen Vorwürfe an die Schulleitung und die Stadt Lützen richtet, können wir nicht nachvollziehen.

Meldungen über Aufsichtspflichtverletzungen im Rahmen des Zusatzunterrichts

Insbesondere den Vorwurf, die derzeitige Schulleiterin sei „Teil des Problems“, weisen wir entschieden zurück. Es mag der Eindruck entstanden sein, dass das Verhältnis zwischen Herrn Roth und der Schulleiterin getrübt ist, da sie ihn wiederholt auf Verletzungen der Aufsichtspflicht angesprochen hat. Dies ist jedoch kein Ausdruck eines persönlichen Problems zwischen Herrn Roth beziehungsweise seinem Angebot und der Schulleitung, sondern das korrekte Vorgehen, wenn derartige Beschwerden von Eltern an die Schulleitung herangetragen werden.

Nicht die entsprechenden Hinweise zu hinterfragen, sondern diese mit der geänderten Sachlage bezüglich der Raumnutzung zu verknüpfen und die Schulleitung zum Problem zu erklären, erscheint mit Blick auf die Verantwortung für die Grundschülerinnen und Grundschüler mehr als befremdlich.

Die Schulleiterin hat sich gegenüber der MZ stets gesprächsbereit gezeigt

Die Behauptung in dem MZ-Artikel „Noch ein Lehrerproblem mehr“ vom 11.09.2026, die Schulleiterin sei nicht selbst zu sprechen gewesen, ist schlichtweg falsch. Die Schulleiterin war stets zu Gesprächen bereit. Allerdings unterliegt sie als Schulleiterin und Angestellte des Landesschulamtes einer entsprechenden Informationskette. Sie muss Presseanfragen mit dem Landesschulamt abstimmen.

Der Redakteur versuchte einmal, die Schulleiterin telefonisch zu erreichen. Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich im Unterricht und konnte das Telefonat nicht führen. Eine weitere Kontaktaufnahme seitens der MZ erfolgte nicht.

Die nachfolgende Berichterstattung in der MZ wirft unsererseits Fragen hinsichtlich der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht auf. Im Artikel wird berichtet, der Redakteur habe „hinter vorgehaltener Hand“ erfahren, die Schulleiterin sei aus Sicht einiger Eltern „möglicherweise ein Problem“ und habe sich gegenüber den Eltern nicht gesprächsbereit gezeigt. Die Schulleitung stand mit der Vorsitzenden der Elternvertretung zu dieser Thematik in Kontakt und signalisiert stets Gesprächsbereitschaft, wenn es um schulische Belange und das Wohl der Kinder geht.

Eine seriöse und faktenbasierte Berichterstattung sieht anders aus. Derartige nicht belegte Vorwürfe öffentlich zu verbreiten, bewerten wir als unverantwortliches Vorgehen gegenüber der Schulleiterin der Grundschule Lützen.

Auch die Formulierungen im Artikel wie „angebliche Sicherheitsbedenken“ bewerten wir mit Blick auf die versicherungsrechtlichen Aspekte der gegenwärtigen Situation als einseitig und polemisch.

Sicherheit, Datenschutz und rechtliche Aspekte

Als weiteren Grund für die Suche nach neuen Räumlichkeiten hat die Stadt Lützen die fehlende versicherungsrechtliche und rechtliche Absicherung bei der Nutzung der Räume benannt. Die Schule ist aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit ein sensibler Ort. Aufgrund seines Vertrages hatte Herr Roth Zugang zu allen Räumen der Grundschule. Spätestens mit dem Auslaufen des alten Vertrages entfielen auch die sicherheits- und versicherungsrechtlichen Grundlagen.

Die Überraschung Herrn Roths darüber lässt sich vor dem Hintergrund der seit April geführten Gespräche und der dabei unsererseits geäußerten Bedenken nicht nachvollziehen. Auch die Argumentation, dass ebenfalls Reinigungskräfte Zugang hätten, können wir nicht unwidersprochen stehen lassen. Dadurch wird der Eindruck erweckt, Mitarbeiter von Reinigungsfirmen bzw. Dritte hätten unkontrollierten Zugang zu Schulen und öffentlichen Gebäuden. Dem ist nicht so.

Dies wird durch Verträge geregelt, die Zugänge zeitlich und sachlich begrenzen sowie mögliche Schäden und Datenschutzverstöße ausschließen bzw. absichern. Eben diese Absicherung ist bei der Nutzung der Räume für das Lernangebot durch Herrn Roth nicht gegeben. Dies lapidar als „angebliche Sicherheitsbedenken“ abzutun, zeugt von wenig Kenntnis und mangelndem Interesse an den rechtlichen Rahmenbedingungen, mit denen sich Schulträger befassen müssen.

Fazit

Die Stadt Lützen war und ist bemüht, eine tragfähige Alternative zu ermöglichen. Sie bedauert es, wenn die notwendige Veränderung für die betroffenen Kinder und deren Eltern mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden ist. Gleichzeitig ist die Stadt verpflichtet, den vorhandenen Schulraum vorrangig entsprechend den Erfordernissen des regulären Schulbetriebs zu organisieren und bei der Nutzung durch externe Anbieter klare und verantwortbare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten sicherzustellen.

Hierfür ist sie jederzeit zu Gesprächen und auch zu kontroversen Diskussionen bereit. Allerdings sieht die Stadt Lützen die Art und Weise der in diesem Fall stattfindenden Diskussion und Berichterstattung kritisch, da diese aus ihrer Sicht einseitig und undifferenziert erscheint. Insbesondere die journalistische Berichterstattung sollte auf der Grundlage sorgfältiger Recherche unabhängig, ausgewogen, transparent und fair erfolgen. Dies sehen wir hier in Teilen als nicht gegeben an.

Die Frage, wer hier gerade eigentlich „unnötig Porzellan zerschlägt“, darf daher gestattet sein.

Lützen, den 16.09.2026

Stadt Lützen