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Personalausweis abgelaufen? Das kann teuer werden!

Wenn der Personalausweis abgelaufen ist, droht ein Bußgeld, das in der Praxis meist zwischen 10 und 80 Euro liegt, theoretisch aber bis zu 3.000 Euro betragen kann. Sie können mit einem abgelaufenen Ausweis auch nicht reisen und müssen einen neuen Personalausweis beantragen. 

Sobald der Personalausweis abgelaufen ist oder bald abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen.

Warum Sie sofort handeln sollten:

 

Gesetzliche Pflicht:

Die Pflicht zur Beantragung eines gültigen Ausweisdokumentes ist im Personalausweisgesetz (PAuswG) geregelt. 

 

Reisebeschränkungen:

Mit einem abgelaufenen Personalausweis können Sie nicht reisen, auch nicht innerhalb vieler europäischer Länder. 

 

Verwaltungsaufwand:

Eine frühzeitige Beantragung kann Ihnen den Ärger mit einem abgelaufenen Dokument ersparen.

Was Sie tun müssen, wenn ihr Ausweis abgelaufen ist:

 

1.      Termin vereinbaren:

Vereinbaren Sie online einen Termin in unserem Bürgerbürgerbüro in Lützen. Dies erfolgt über unsere Webseite www.stadt-luetzen.de unter Online-Terminvergabe. 

 

2.      Erforderliche Unterlagen:

Bringen Sie ein aktuelles, biometrisches Passfoto und Ihren abgelaufenen Ausweis mit. 

 

3.      Beantragen:

Stellen Sie vor Ort den Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises. Der neue Personalausweis benötigt in der Regel mindestens zwei bis drei Wochen zur Herstellung.

 

Vorläufiger Ausweis:

Wenn Sie sofort einen Ausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dies ist ein Papierdokument und für eine Dauer von maximal drei Monaten gültig.

 

Ist der Reisepass abgelaufen oder nur noch wenige Wochen gültig, kann die Auslandsreise platzen

Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen, da ein abgelaufener Pass nicht verlängert werden kann.

Auch hier das Bürgerbüro in Lützen zuständig.

 

Sie müssen persönlich vorstellig werden, um den Antrag auszufüllen, Fingerabdrücke abzugeben und Ihre Daten zu bestätigen.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Ein aktuelles, biometrisches Passbild (45 x 35 mm).

  • Ihren abgelaufenen Reisepass.

  • Ihren Personalausweis.

  • Gegebenenfalls weitere Dokumente wie Ihre Geburtsurkunde.

Express-Pass oder vorläufiger Reisepass:

Wenn Sie kurzfristig reisen müssen, können Sie einen Express-Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass beantragen. Beides muss beim Bürgeramt beantragt werden.

 

Viele Länder verlangen eine längere Gültigkeit:

Prüfen Sie die Einreisebestimmungen des Ziellandes. Oft muss der Reisepass noch 3 bis 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. 

 

Bearbeitungszeit:

Die Bearbeitung eines Reisepasses dauert in der Regel mehrere Wochen. Beantragen Sie ihn also rechtzeitig.