Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes für das Land Sachsen-Anhalt

Erster Entwurf, einschl. Entwurf des Umweltberichtes mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz (LEntwG) freigegeben.

Der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (kurz: LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Der LEP ist die fachübergreifende Gesamtkonzeption für die räumliche Ordnung und Entwicklung des gesamten Landes. Die im LEP getroffenen raumordnerischen Festlegungen (sogenannte Ziele und Grundsätze der Raumordnung) stellen die Basis für die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Landes dar und bilden die Grundlage für die Regionalen Entwicklungspläne.

Seitdem Inkrafttreten des verbindlichen Landesentwicklungsplans 2010 haben sich zahlreiche gesellschaftliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Landes verändert. Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans soll diesen Veränderungen Rechnung getragen werden.

Der erste Entwurf des neuen LEP umfasst folgende Planunterlagen:

  • Textteil und Begründung
  • Hauptkarte
  • Festlegungskarte Raumstruktur
  • Festlegungskarte Mittelbereiche
  • Festlegungskarte Untertägige Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung
  • Erläuterungskarte Schwerpunktraum für die Landwirtschaft
  • Umweltbericht.

Die Planunterlagen des ersten Entwurfes sind auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt unter www.landesentwicklungsplan-st.de eingestellt und können unter dem LinkZum Beteiligungsverfahren" abgerufen werden.

Im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 12. April 2024 wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Die weitere Digitalisierung von Verwaltungs- und Planungsprozessen ist ein wesentliches Anliegen der Landesregierung. Die Anregungen und Hinweise zum ersten Entwurf zur Neuaufstellung des LEP sollen daher bevorzugt bis zum 12. April 2024 über das Beteiligungsportal unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de übermittelt werden.

Darüber hinaus kann die Stellungnahme unter anderem aber auch mit dem Stichwort

„1. Entwurf LEP"

  • per E-Mail ausschließlich an landesentwicklung-mid@sachsen-anhalt.de.
  • postalisch an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 26, Turmschanzenstraße 30, 39114 Magdeburg oder
  • zur Niederschrift im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Standort Turmschanzenstraße zu den angegebenen Zeiten

abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben gemäß ROG in Verbindung mit dem UVPG unberücksichtigt.

Parallel zu den formalen Verfahrensschritten der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird es drei öffentliche Informationsveranstaltungen geben, bei welchen die inhaltlichen Schwerpunkte des Planentwurfes vorgestellt werden.

Die Auftaktveranstaltung findet am 14. Februar 2024 in Gardelegen zu den Themen Zentrale Orte, Daseinsvorsorge und Kooperation statt. Die landesplanerischen Überlegungen zu den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Energie werden am 28. Februar 2024 in Merseburg und zu den Themen Tourismus, Naturschutz, Hochwasserschutz sowie Rohstoffgewinnung am 13. März 2024 in Quedlinburg vorgestellt.

Anmeldungen zu den drei Veranstaltungen sind über den Link: https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans möglich. Darüber hinaus können die Veranstaltungen aber auch online per Livestream verfolgt werden.