Frist für Führerscheinumtausch läuft bald ab!
Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises möchte auch alle Führerscheinbesitzer der Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 daran erinnern, dass die Frist für den Umtausch nur noch bis zum 19. Januar 2024 läuft. Die betroffenen Jahrgänge werden gebeten, sich schnellstmöglich um den entsprechenden Umtausch zu kümmern.
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, werden die Personen der betroffenen Jahrgänge gebeten, umgehend zu handeln und ihren Papierführerschein so schnell wie möglich umzutauschen. In der Vergangenheit gab es gegen Ende des Jahres einen Ansturm von Anträgen, der zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung führte. Ein fristgerechter Umtausch des Führerscheines könnte dann gegebenenfalls nicht mehr gewährleistet werden. Wenn bei einer Verkehrskontrolle kein neuer Führerschein vorgezeigt werden kann, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Das Einreichen eines Antrages beim Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises ist einfacher geworden. Mit dem neuen Verfahren ist es nicht mehr nötig, persönlich zu erscheinen. Stattdessen können alle erforderlichen Dokumente per Post eingereicht werden. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, ist das Einsenden einer Kopie des Papierführerscheines oder des Originals zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an folgende Adresse
Burgenlandkreis
Führerscheinstelle
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale).
ausreichend.
Dabei sollte Folgendes beachtet werden:
Bei der Einsendung des Originalführerschein wird der neue Führerschein per Post zugesandt. Wird der alte Führerschein in Kopie eingesendet, ist der neue Führerschein persönlich bei einer der Zweigniederlassungen der Führerscheinstellen des Burgenlandkreises abzuholen. Eine detaillierte Beschreibung des Umtauschverfahrens, der Antragsunterlagen und der erforderlichen Dokumente findet sich auf der Website des Burgenlandkreises unter www.burgenlandkreis.de/de/fuehrerscheinumtausch.html.