SEPA Lastschrift - Formular
Hier finden Sie auf der rechten Seite unsere Vorlage zur "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" als Download.
Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel:
Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre alt sind oder älter.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Onlinefunktion des Personalausweises
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen:
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen .
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt