Kinderreisepass melden
Leistungsbeschreibung
Sie sind verpflichtet, das Abhandenkommen des Kinderreisepasses unverzüglich zu melden. Eine Meldung ist bei folgenden Ereignissen notwendig:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
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Meldung wegen Wiederauffinden
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Antrag auf Einrichtung oder Widerruf einer Übermittlungssperre im Melderegister der Stadt Lützen
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Antrag auf Einrichtung oder Widerruf Übermittlungssperre Melderegister Stadt Lützen 04.02.2026 |
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