SEPA Lastschrift - Formular
Hier finden Sie auf der rechten Seite unsere Vorlage zur "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" als Download.
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.
Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.
Persönliches Erscheinen: nein
Online-Verfahren: keine
Die für die Erschließung zuständige Gemeinde oder Stadt erhebt den Erschließungsbeitrag.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt