Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändern

Leistungsbeschreibung

Dem Arbeitgeber werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch im zweiten Kalendervierteljahr 2012 zur Verfügung stehen. Wenn bereits eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragt wurde und das Finanzamt eine Bescheinigung über die geänderten ELStAM ausgehändigt hat, sind diese, wie früher die Lohnsteuerkarte 2010, dem Arbeitgeber vorzulegen.

Für den Fall, dass seitens des Finanzamtes keine schriftliche Bescheinigung wegen des beabsichtigten vollelektronischen Verfahrens versendet wurde, wird derzeit geprüft, auf welche Weise auch hier der Lohnsteuerabzug 2012 auf der Grundlage der beantragten Änderung sichergestellt werden kann. Darüber wird die Finanzverwaltung gesondert informieren.

An wen muss ich mich wenden?

Einwohnermeldeamt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt