Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.
 
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
 
 
 - An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen,
  
 - Pelz- und Lederbekleidung,
  
 - Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
  
 - Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
  
 - Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
  
 - Altmetallen,
  
 - durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
  
 - Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  
 - Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
  
 - Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
  
 - Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge