SEPA Lastschrift - Formular
Hier finden Sie auf der rechten Seite unsere Vorlage zur "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" als Download.
Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe dauerhaft betreiben möchten, müssen Sie dies anzeigen.
Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angegeben, um welche Betriebsart es sich handelt.
Betriebsarten sind zum Beispiel:
Sie müssen eine Anzeige auch in folgenden Fällen einreichen:
Sie müssen in Ihrer Anzeige auch angeben, ob Sie alkoholische Getränke anbieten wollen. Sie müssen angeben, wenn das bisherige Angebot im laufenden Gaststättenbetrieb auf alkoholische Getränke oder auf das Angebot von zu bereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgedehnt werden soll.
Sie reichen Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle leitet die Angaben unverzüglich weiter an
Keine.
Sie müssen die Anzeige mindestens 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme einreichen.
Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt