Genehmigung als Schule in freier Trägerschaft beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Schulen in freier Trägerschaft werden als Ersatz- oder Ergänzungsschulen geführt . Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Den freien Trägern obliegt die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden und der Lehrinhalte sowie der Organisation des Unterrichts.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Antrag auf Einrichtung oder Widerruf einer Übermittlungssperre im Melderegister der Stadt Lützen
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Antrag auf Einrichtung oder Widerruf Übermittlungssperre Melderegister Stadt Lützen 04.02.2026 |
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