Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten, zum Beispiel eine Ausbildung, müssen Sie eine ärztliche Erstuntersuchung machen.

Bei der Untersuchung stellt eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl fest,  ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Die Erstuntersuchung soll verhindern, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit, arbeiten, also für maximal 2 Monate. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schulpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.

Untersuchungsberechtigungsschein erhalten ( Sachsen-Anhalt )

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
  • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
  • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt

Untersuchungsberechtigungsschein erhalten ( Sachsen-Anhalt )
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Antrag auf Einrichtung oder Widerruf einer Übermittlungssperre im Melderegister der Stadt Lützen