Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026

Am 6. September 2026 sind rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt aufgerufen, den Landtag der neuten Wahlperiode zu wählen. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt aus. Er entscheidet über vielfältige Gesetze, die auch Ihr tägliches Leben beeinflussen, und beschließt den Landeshaushalt. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Er kontrolliert auch die Landesregierung und die Landesverwaltung. Wenn Sie am 6. September 2026 wählen, bestimmen Sie mit, welchen politischen Kurs das Land Sachsen-Anhalt in den kommenden fünf Jahren einschlagen soll!

So haben Sie in der Einheitsgemeinde Lützen gewählt.

Hier erscheinen am Wahltag die Zwischenergebnisse der Stadt Lützen ab 18 Uhr nachdem die Stimmen sukzessive ausgezählt wurden und vom Wahlkreisleiter bestätigt wurden.  

 

Wahlergebnisse des gesamten Bundeslandes Sachsen-Anhalt können Sie unter folgendem Link abrufen: 

https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/

ACHTUNG! Aufgrund der verstärkten Abfrage der Ergebnisse kann es vorkommen, dass die Webseite zetiweise nicht erreichbar ist. 

Wahlhelfer gesucht!

Am 06.09.2026 wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag.

An diesem Tag sind in der Stadt Lützen 18 Wahlvorstände und vier Briefwahlstände zu besetzen.

Darum ersuche ich alle in der Stadt Lützen bestehenden Parteien und Wählergruppen, wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die ehrenamtliche Mitwirkung in einem Wahllokal oder Briefwahllokal vorzuschlagen.

Darüber hinaus hat jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, gegenüber der Stadtverwaltung seine Bereitschaft zu bekunden, in einem Wahlvorstand bzw. Briefwahlvorstand mitzuwirken.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Stadt Lützen

per E-Mail: wahlen@stadt-luetzen.de

Darüber hinaus können Sie Ihre Bereitschaft auch auf der Internetseite der Stadt Lützen erklären.

 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wahlhelfer in einem Wahllokal kann Deutsche werden, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, am Wahltag seit mindestens drei Monate in Sachsen-Anhalt wohnt (Bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung). Er darf nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

 

Welche Aufgaben übt ein Wahlvorstand aus?

Von 08:00 bis 18:00 Uhr sorgt der Wahlvorstand, der in der Regel aus 6 bis 8 Personen besteht, für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Nach 18:00 Uhr zählt er die abgegebenen Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest. Ein Briefwahlvorstand tritt um 15:00 Uhr zusammen.

Briefwahlvorstände treten erst nachmittags zusammen.

 

Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?

Wahlvorstände mit Ausnahme der Briefwahlvorstände treffen sich in der Regel um 07:30 Uhr im Wahllokal, um die Wahlhandlung vorzubereiten. Es wird in der Regel bis 18:00 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Sie müssen also nicht den ganzen Tag anwesend sein. Die Einteilung nehmen die Mitglieder des Wahlvorstandes selbst vor. Ab 18:00 Uhr zählen dann wieder alle Wahlvorstandsmitglieder das Ergebnis selbst aus.

 

Kann ich bestimmen, in welchem Wahllokal ich eingesetzt werde?

Ja, in der derzeitigen Vorbereitungsphase können Ihre Wünsche zum Einsatzort berücksichtigt werden.

 

Wie werde ich auf mein Ehrenamt vorbereitet?

Sie erhalten ein Merkblatt, aus dem Sie alle wichtigen Informationen für den Wahltag und Ihre Aufgaben als Wahlhelfer entnehmen können. Außerdem werden Schulungsveranstaltungen angeboten, an denen alle Wahlhelfer teilnehmen können.

 

Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten alle Wahlhelfer eine schriftliche Berufung.

Daraus geht hervor, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie eingesetzt werden.

 

Gibt es Geld für die Tätigkeit als Wahlhelfer?

Wahlhelfer erhalten ein so genanntes Erfrischungsgeld.

 

Roßmann

Sachbearbeiter