Bürgerservice Information

Hier finde Sie Hinweise und Informationen zur Bearbeitung Ihrer Anliegen. Wir bitten Sie, sich vor Ihrem Termin zu informieren um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und alle benötigten Unterlagen mitzubringen.

Reisepass für Kinder und Jugendliche beantragen

Reisepass für Kinder und Jugendliche beantragen

 

Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument, das kann ein regulärer Personalausweis oder regulärer Reisepass sein. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Das Auswärtige Amt empfiehlt, dass Sie sich darüber hinaus bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes über die aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen erkundigen.

Ab dem 01. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

Das brauchen Sie für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder unter 16 Jahren:

 

WICHTIG! Das persönliche Erscheinen Ihres Kindes ist immer erforderlich, da seine Identität geprüft werden muss.

Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:

  • ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis
  • die Geburtsurkunde beziehungsweise einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung in digitaler Form
Das biometrische Lichtbild kann in unserem neuen Bürgerbüro direkt bei der Beantragung erstellt werden!

Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:

  • beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil 
    antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nichtanwesenden Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Sorgeberechtigten:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • der Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung)

Eine Negativbescheinigung ist nicht unbefristet gültig. Da sich an den Verhältnissen jederzeit etwas ändern kann, sollte die Bescheinigung nicht älter als 6 Monate sein.

 

Das brauchen Sie für die Beantragung eines Reisepasses für Jugendliche ab 18 Jahren und unter 24 Jahren:

 

WICHTIG! Das persönliche Erscheinen des Jugendlichen ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss.

Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:

  • ein gültiges Identitätsdokument, wie zum Beispiel:  Reisepass, Personalausweis
  • die Geburtsurkunde beziehungsweise einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung in digitaler Form
Das biometrische Lichtbild kann in unserem neuen Bürgerbüro direkt bei der Beantragung erstellt werden!

 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Alle deutschen Reisepässe mit dem ICAO-Symbol auf der Vorderseite des Einbandes sind weltweit verwendbar.