Anleinpflicht für Hunde/ Entfernung von Hundekot

In der Stadt Lützen besteht in
allen Ortsteilen innerorts in öffentlichen Bereichen für alle Hunde
Anleinpflicht. Das Gleiche gilt außerorts auf ausgewiesenen Wanderwegen.
Hiervor ausgenommen sind Blindenhunde, Diensthunde und Jagdhunde im
Jagdeinsatz.
Außerorts sind Hunde in der
Zeit vom 1. März bis zum 15. Juli anzuleinen. Auch außerhalb dieser Zeit müssen
Hunde außerorts von einer Person begleitet werden, die durch Zuruf auf diese
einwirken kann.
Verunreinigungen von Straßen
und Anlagen insbesondere durch Hundekot sind unverzüglich zu entfernen. Die erforderlichen Hilfsmittel und
Behältnisse sind mitzuführen.
Roßmann
Sachbearbeiter