Alle Veranstaltungen im November und darüber hinaus abgesagt
Alle Veranstaltungen im November 2020 sind laut 2. Änderung
zur 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt untersagt. Dies
betrifft zum Beispiel die Rassegeflügelzuchtausstellungen und Skatturniere, die
von den einzelnen Veranstaltern abgesagt wurden.
Für die STADT LÜTZEN hat der Krisenstab
deshalb folgende Entscheidung getroffen:
Veranstaltungen
in der Trägerschaft der Stadt LÜTZEN
Dazu gehören: Seniorenweihnachtsfeiern
der Ortschaften, Weihnachtsmärkte in Schulen und Kita usw. Alle in
Verantwortung der Stadt Lützen (=Veranstalter) üblicherweise stattfindenden
Veranstaltungen werden abgesagt und dürfen nicht stattfinden.
In den Kindertageseinrichtungen und
Schulen dürfen Weihnachtsfeiern nur im Rahmen des
Regelbetriebes innerhalb der Kindergartengruppen
und ohne jegliche Fremdpersonen (Eltern usw.)
stattfinden.
Veranstaltungen
von Dritten in städtischen Einrichtungen
Hierzu zählen alle privaten
Veranstaltungen in städtischen Dorfgemeinschaftsräumen und -sälen.
Es findet keine Vermietung der Räumlichkeiten statt.