Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

2. Änderungssatzung der Gewässerumlage

Satzung der Stadt Lützen zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ vom 30.11.2021

BV-SR-460/2023
 
Aufgrund § 56 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) vom 27. September 2019 (GVBl. LSA S. 284) hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 19.12.2023 die folgende Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ vom 30.11.2021 beschlossen.
 
Artikel 1
Änderung zu § 3 (Umlagepflicht)
§ 3 wird wie folgt geändert:
Die Umlagepflicht für den Flächenbeitrag besteht für alle Grundstücke des Gemeindegebietes. Die Umlagepflicht für den Erschwernisbeitrag besteht für alle Grundstücke des Gemeindegebietes, die nicht der Grundsteuer A unterliegen.
 
Artikel 2
Änderung zu § 4 (Umlageschuldner)
§ 4 (2) wird wie folgt geändert:
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an Stellen des Eigentümers der Erbbauberechtigte. Wechselt der Erbbauberechtigte im Erhebungszeitraum, ist der jeweilige Erbbauberechtigte Umlageschuldner.
 
Artikel 3
Änderung zu § 6 (Umlagemaßstab)
§ 6 wird wie folgt geändert:
(1)       Berechnungsgrundlage für die Flächenumlage inklusive der Verwaltungskosten ist die Grundstücksfläche.
(2)       Die Erschwernisumlage wird nach der Fläche des Grundstücks bemessen, die nicht der Grundsteuer A unterliegt.
(3)       wird gestrichen
 
Artikel 4
Änderung zu § 7 (Umlagesatz)
§ 7 wird wie folgt geändert:
(1)       Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages inklusive entstandener Verwaltungskosten beträgt für das Kalenderjahr 2023 12,6065 Euro pro Hektar.
(2)       Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2023 3,0090 Euro pro Hektar.
(3)       Von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der Umlage kann abgesehen werden, wenn diese niedriger als zehn Euro ist.
 
Artikel 5
In-Kraft-Treten
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Umlage der Verbandsbeitrage des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ vom 19.12.2023 tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Sie ist für den Erhebungszeitraum 2023 anzuwenden.
 
Lützen, den 19.12.2023
                                 
gez. Uwe Weiß                                                      
Bürgermeister