Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

Vorhaben: Ausrüstung der Wasserwehr gem. Punkt 5.1.2. aus dem Konzept zum kommunalen Hochwasserschutz entlang der Rippach

Beschaffung eines Notstromgenerators und Tauchpumpen

Insbesondere das Saalehochwasser im Jahr 2013 hat deutlich gemacht, dass im Ortsteil DEHLITZ aufgrund der dort gelegenen Einmündung der Rippach in die Saale sowie in Ermangelung von baulichen Hochwasserschutzbauwerken ein massives Eindringen von Wasser in den Siedlungsbereich nicht verhindert werden kann.

Im Ereignisfall treten beide Wasserläufe über die Ufer und überschwemmen die Grundstücke der Hintergasse und Adolf-von-Richter-Straße. 

Als einzig verbleibende Abwehrmaßnahme erwies sich der Schutz der Wohngebäude durch den bedarfsgerechten Sandsackverbau von Eingangstüren, Hof- und Grundstückszufahren oder anderen Durchgängen. An diesen vielen Einzelstellen ist nachfließendes Sickerwasser dauerhaft abzupumpen.

 

Insoweit ist für eine planmäßige Vorbereitung auf künftige Hochwasser festzustellen:

 

  • zielführend und praxiserprobt ist eine dezentrale Sicherung der betroffenen Grundstücke und das Abpumpen von Sickerwasser mit einer Vielzahl kleinerer Tauchpumpen
 
  • Zur Versorgung der im Schadensraum eingesetzten Tauchpumpen mit elektrischen Strom ist vielmehr die Vorhaltung eines leistungsfähigen Stromerzeugers angezeigt; mit diesem können die Tauchpumpen zuverlässig (auch bei Ausfall oder Schutzabschaltung des öffentlichen Stromnetzes) im Schadensgebiet betrieben werden; darüber hinaus verfügen moderne Stromerzeuger auch über einen integrierten Lichtmast, der die Einsatzstelle zwecks Unfallverhütung auch nachts ausleuchten kann