Wahlhelfer gesucht

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 11.04.2021 finden in der Stadt Lützen die Wahlen um das Amt des Landrates statt, eine mögliche Stichwahl am 25.04.2021.

Am Wahltag sind in der Stadt Lützen 14 Wahllokale und drei Briefwahlvorstände zu besetzen. Sie können sich vorstellen, dass dies einer umfangreichen Vorbereitung bedarf. Und noch mehr:

Ohne die Unterstützung vieler ehrenamtlicher Helfer ist die Durchführung der Wahl nicht möglich. Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist in unserer Demokratie unverzichtbar – am Wahltag werden in den Wahllokalen der Stadt Lützen ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt.

Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist in unserer Demokratie unverzichtbar und ganz praktisch ein Stück gelebte Demokratie. Daher meine Bitte:

Melden Sie sich an und werden Sie Teil unseres Wahlteams!

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Stadt Lützen

-  per Telefon: 034444/315-12oder
-   per E-Mail: wahlen@stadt-luetzen.de

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wahlhelfer in einem Wahllokal kann jeder Wahlberechtigte werden, der am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.


Welche Aufgaben übt ein Wahlvorstand aus?

Von 8:00 bis 18:00 Uhr sorgt der Wahlvorstand, der in der Regel aus 6 bis 8 Personen besteht, für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Nach 18:00 Uhr zählt er die abgegebenen Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest.

Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?

Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal, um die Wahlhandlung vorzubereiten. Es wird in der Regel bis 18:00 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Sie müssen also nicht den ganzen Tag anwesend sein. Die Einteilung nehmen die Mitglieder des Wahlvorstandes selbst vor. Ab 18:00 Uhr zählen dann wieder alle Wahlvorstandsmitglieder das Ergebnis selbst aus.

Kann ich bestimmen, in welchem Wahllokal ich eingesetzt werde?

Ja – in der derzeitigen Vorbereitungsphase können Ihre Wünsche zum Einsatzort berücksichtigt werden.

Wie werde ich auf mein Ehrenamt vorbereitet?

Sie erhalten ein Merkblatt, aus dem Sie alle wichtigen Informationen für den Wahltag und Ihre Aufgaben als Wahlhelfer entnehmen können. Außerdem werden Schulungsveranstaltungen angeboten, an denen alle Wahlhelfer teilnehmen können.


Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten alle Wahlhelfer eine schriftliche Berufung.
Daraus geht hervor, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie eingesetzt werden.

Gibt es Geld für die Tätigkeit als Wahlhelfer?

Wahlhelfer erhalten nach den Bestimmungen der Kommunalwahlordnung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16 Euro.


Landtags- und Bundestagswahl

Am 06.06.2021 wird der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt gewählt. Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl statt.

Wer Interesse hat, an einer oder an beiden Wahlen als Wahlhelfer mitzuwirken, kann schon jetzt seine Bereitschaft bekunden. Allerdings müssen bei diesen beiden Wahlen Wahlhelfer das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Roßmann
Stellvertreter des Gemeindewahlleiters