Wahlhelfen ist Ehrensache

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 26.05.2019 finden in der Stadt Lützen die Wahlen zum Europäischen Parlarment sowie die Kommunalwahlen zum Stadtrat, Ortschaftsräten und des Kreistages statt.

Am Wahltag sind in der Stadt 18 Wahllokale mit 108 Wahlhelfern zu besetzen. Darüber hinaus wird für die Kommunalwahl ein Briefwahlvorstand mit drei Wahlhelfern besetzt.

Sie können sich vorstellen, dass dieser Tag einer umfangreichen Vorbereitung bedarf. Und noch mehr: Ohne Unterstützung von vielen ehrenamtlichen Helfern ist die Durchführung der Wahl nicht möglich - am Wahltag werden in den Wahllokalen der Stadt Lützen ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist in unserer Demokratie unverzichtbar und wird damit ganz praktisch ein Stück gelebte Demokratie. Daher meine Bitte:

Melden Sie sich an und werden Teil unserer Wahlteams!

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich an das Wahlbüro der Stadt Lützen

Eine Onlineanmeldung zum Wahlhelfer ist unter www.stadt-luetzen.de/wahlhelfer für Sie eingerichtet.




Welche Voraussetzungen gibt es?
Wahlhelfer in einem Wahllokal kann jeder Wahlberechtigte werden, der mindestens 18 Jahre alt ist.

Welche Aufgaben übt ein Wahlvorstand aus?
Von 8.00 bis 18.00 Uhr sorgt der Wahlvorstand, der in der Regel aus 6 Personen besteht, für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Nach 18.00 Uhr zählt er die abgegebenen Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest.

Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?
Die Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7.30 Uhr im Wahllokal, um die Wahlhandlung vorzubereiten. Es wird in der Regel bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Sie müssen also nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein. Die Einteilung nehmen die Mitglieder des Wahlvorstandes selbst vor. Ab 18.00 Uhr zählen dann wieder alle Wahlvorstandsmitglieder das Ergebnis aus.

Kann ich bestimmen, in welchem Wahllokal ich eingesetzt werde?
Ja – in der derzeitigen Vorbereitungsphase können Ihre Wünsche zum Einsatzort berücksichtigt werden. Geben Sie auf Ihrer Anmeldung einfach Ihren Wunsch an.

Wie werde ich auf mein Ehrenamt vorbereitet?
Sie erhalten ein Merkblatt, aus dem Sie alle wichtigen Informationen für den Wahltag und Ihre Aufgaben als Wahlhelfer entnehmen können. Außerdem bieten wir Schulungsveranstaltungen an, an denen alle Wahlhelfer teilnehmen können.

Wie erfahre ich, ob ich eingesetzt werde?
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung. Aus dieser geht auch hervor, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie eingesetzt sind.

Gibt es Geld für meine Tätigkeit?
Sie erhalten nach der Bundeswahlordnung und der Kommunalordnung Sachsen-Anhalt ein Erfrischungsgeld in Höhe von 41,00 Euro, Wahlvorsteher in Höhe von 51,00 Euro.

Mank
Gemeindewahlleiter