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Miteinander statt Gegeneinander

Es kann mal passieren, dass man aus Versehen den Rasenmäher anschmeißt und nicht bemerkt, dass der Nachbar sich gerade auf der Liege ausruht. Denn es ist Ruhezeit. Die gibt es in unserer Gemeinde sogar rechtlich geregelt, in der sogenannten „Gefahrenabwehrverordnung“. Ein verwaltungsgeprägter Begriff hinter dem sich ein Regelwerk verbirgt. Es legt fest, wie sich Menschen in der Stadt Lützen auf öffentlichen Straßen und Anlagen verhalten sollen, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Dazu gehören auch Ruhezeiten, in denen man keine lautstarken Arbeiten mit lärmenden Geräten machen darf, die andere stören – also eben auch Rasenmäher oder Heckenschere.

 
Diese Ruhezeiten sind wie folgt:
Montag bis Freitag von 0:00 Uhr bis 7:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr
sonnabends von 0:00 Uhr bis 7:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 und von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Sonn- und Feiertage ganztags
 

Nachzulesen ist dies im §10 der Gefahrenabwehrverordnung, die man auf unserer Internetseite einsehen und herunterladen kann unter:

https://www.stadt-luetzen.de/de/datei/anzeigen/id/2602,1259/lesefassung_gefahrenabwehrverordnung.pdf

Demnach kann man in der Woche immer zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr seinen Rasenmäher anschmeißen. Am Samstag allerdings nicht zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und sonn- und feiertags gar nicht.

Allerdings lohnt es sich immer einen Blick über den Gartenzaun zu werfen. Vielleicht ruht sich der Nachbar von seiner schweren Nachtschicht dort aus. Und da ist Rücksicht immer besser, als das Pochen auf sein Recht.

Leider fallen uns im Stadtbild auch immer wieder Mülleimer auf, die mit privaten Müllbeuteln zugestopft sind. Auch dies regelt die Verordnung: Hausmüll gehört nicht in die öffentlichen Mülleimer. Das kann auch teuer werden. Sämtliche Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Dazu gehören auch offene überdimensionale Feuer im Freien oder nicht angeleinte Hunde in einigen Bereichen von Lützen und seinen Ortschaften. Auch das Waschen von Autos oder die private Videoüberwachung im öffentlichen Bereich sind geregelt.

Daher lohnt sich ein Blick in die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Lützen und seinen Ortsteilen, deren wichtigsten Punkte hier in einfachen Worten zusammengefasst sind:

1.    Verhalten auf Straßen und Anlagen:
Jeder darf die öffentlichen Wege und Plätze nutzen, muss aber so aufpassen, dass niemand gefährdet oder belästigt wird. Es ist verboten, Gegenstände wie Bänke, Schilder oder Denkmäler zu beschädigen oder zu beschmutzen. Auch das Betreten von Rasenflächen außerhalb der Wege ist verboten.

2.    Offene Feuer im Freien:
Das Entzünden und Unterhalten von offenen Feuern im Freien ist nur erlaubt, wenn sie kleiner als ein Quadratmeter sind und keine Abfälle verbrannt werden. Das Verbrennen von trockenem Holz ist erlaubt, aber das Verbrennen von Abfällen ist verboten. Feuer müssen ständig überwacht und vollständig gelöscht werden, bevor man sie verlässt.

3.    Fahrzeuge waschen:
Es ist verboten, Fahrzeuge auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zu waschen oder mit Wasser abzuspritzen.

4.    Beschmieren und Plakatieren:
Ohne Zustimmung dürfen keine Flächen an Gebäuden, Mauern oder Anlagen beschrieben, beklebt oder besprüht werden. Das betrifft auch städtische Schaukästen.

5.    Gefahrenquellen entfernen:
Eigentümer müssen Eiszapfen, Schnee, herabhängende Äste oder frisch gestrichene Flächen entfernen oder sichern, um Unfälle zu vermeiden. Auch Pflanzen, die in den Verkehrsraum hineinwachsen, müssen gekürzt werden.

6.    Tierhaltung:
Haustiere dürfen keine Gefahr oder Belästigung für Menschen oder andere Tiere darstellen. Hunde müssen in der Stadt angeleint sein, außer in bestimmten Bereichen. Es ist verboten, freilebende Tiere zu füttern, außer Singvögel.

7.    Hausnummern:
Hausnummern müssen gut sichtbar sein, damit Rettungskräfte sie schnell finden können.

8.    Lärm:
Ruhezeiten sind Sonntage, Feiertage und bestimmte Nachtzeiten. Während dieser Zeiten dürfen keine lauten Arbeiten oder Geräte benutzt werden, die andere stören.

9.    Eisflächen:
Das Betreten oder Befahren von Eisflächen auf Gewässern ist verboten, um Unfälle zu vermeiden.

10.  Zäune und Grundstücke:
Es ist verboten, fremde Zäune oder Tore zu beschädigen oder zu besteigen. Auch das Betreten von unbewohnten Grundstücken ohne Erlaubnis ist verboten.

11.  Großveranstaltungen:
Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmern müssen mindestens einen Monat vorher angemeldet werden. Für größere Events mit 500 oder mehr Personen ist ein Sicherheitskonzept erforderlich.

12.  Elektronische Überwachung:
Es ist verboten, optisch-elektronische Einrichtungen so auszurichten, dass öffentlich zugängliche Räume beobachtet werden können.

13.  Ausnahmen:
Die Stadt kann in besonderen Fällen Ausnahmen von diesen Regeln genehmigen, wenn keine öffentlichen Belange dagegensprechen.

14.  Ordnungswidrigkeiten:
Verstöße gegen diese Regeln können mit Geldstrafen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Verordnung ist seit dem 7. Mai 2021 in Kraft und soll mindestens zehn Jahre gelten. Ziel ist es, die Sicherheit, Ordnung und das Zusammenleben in Lützen zu verbessern.