Das kann teuer werden!
Das Aufbrechen von Altkleidercontainern ist strafbar
Es ist ein Bild, welches am Ortseingang von Gerstewitz unschön die Gäste und Einwohner empfängt: Ein Altkleidercontainer ist aufgebrochen und der Inhalt um den Metallkasten verstreut.
Das kann teuer werden!
Das Aufbrechen von Altkleidercontainern ist strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden, da es als Diebstahl nach §242 StGB gilt. Zusätzlich kann es eine Ordnungswidrigkeit darstellen, insbesondere wenn dadurch Kosten für die Beseitigung von Müll entstehen.
Das sind mögliche Strafen:
- Diebstahl: Da die Kleidung im Container als Eigentum eines Unternehmens oder einer Organisation betrachtet wird, ist das Wegnehmen der Kleidung Diebstahl. Dies kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, z.B. gemäß § 242 StGB.
- Sachbeschädigung: Das Aufbrechen des Containers selbst kann als Sachbeschädigung gewertet werden, die ebenfalls strafbar ist.
- Ordnungswidrigkeit: Wenn durch das Aufbrechen zusätzlich Müll entsteht, der von der Stadt oder Gemeinde beseitigt werden muss, kann dies als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Was man tun kann?
- Wenn Sie eine Beobachtung machen, melden Sie diese am besten direkt der Stadtverwaltung.
- Um sicherzustellen, dass gut erhaltene Kleidung tatsächlich ankommt, geben Sie diese direkt in Kleiderkammern, auf Wertstoffhöfen oder bei seriösen Sammelstellen ab.
- Sollten die Altkleidercontainer voll sein, dann nutzen sie bitte den nächsten Container oder bringen die Kleidung auf die Wertstoffhöfe.
Informationen dazu finden Sie hier im Amtsblatt unter „Tipps zur Abgabe von Alttextilien im Burgenlandkreis“
Im Fall des Altkleidercontainers am Ortseingang Gerstewitz ist die Stadt Lützen aktiv geworden. Sie hat den Betreiber des Containers informiert und beauftragt, den Zustand zu beräumen.