Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Stallpflicht bei Geflügel
Das Veterinäramt des Burgenlandkreises hat mit dem Erlass der Allgemein-verfügung Nr. 4/2023 am 21. März 2023 die verordnete Stallpflicht für Geflü-gel aufgehoben. Aktuell liegen keine neuen Befunde im Gebiet der Aufstal-lungspflicht vor. Die notwendigen tierseuchenrechtlich durchzuführenden Untersuchungen im Tierpark Bad Kösen sind abgeschlossen.
Außerdem rechtfertigen die rückläufigen Virusnachweise bei Wildvögeln in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Aufhebung der mit der Allgemeinverfügung Nr. 2/2023 angeordneten Maßnahmen.
Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Burgenland-kreises unter