Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lützen zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 13.10.2024

(mögliche Stichwahl 10.11.2024)

Ausschreibung der Stelle einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/ eines hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Lützen

Die Stadt Lützen, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt schreibt die Stelle der/des

hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Lützen

aus.

Das Gebiet der Stadt Lützen hat zurzeit 8471 Einwohner (Stand: 15.02.2024).

Das Amt der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters ist ab 18.01.2025 neu zu besetzen.

Gemäß § 61 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 7 Jahren gewählt.

Wählbar zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag (13.10.2024) das 21. Lebensjahr, aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten, und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben; Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Auf die Hinderungsgründe des § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Nach § 30 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt muss die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister von mindestens 72 Wahlberechtigten des Wahlgebietes Stadt Lützen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Hierfür ist das Formblatt der Anlage 6 zur Kommunalwahlordnung des Landes

Sachsen-Anhalt (KWO LSA) zu verwenden. Die Unterstützungsunterschriften sind mit der Bewerbung einzureichen. Für Bewerberinnen und Bewerber, die von einer Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) entsprechend, wenn für sie eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.

In diesem Fall ist mit der Bewerbung die Unterstützungserklärung sowie die Niederschrift über der Mitglieder- oder Delegiertenversammlung nach dem Muster der Anlage 10 zur KWO LSA mit einzureichen.

Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit.

Das Amt der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters wird nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft.

Die Bewerbung um das Amt der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters muss den Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und die Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers enthalten und ist persönlich zu unterzeichnen. Der Bewerbung ist eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 9b zur KWO LSA beizufügen. Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union zur Bürgermeisterwahl, so haben sie gegenüber der Stadt Lützen eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b zur Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht  ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Muster und Formblätter nach den Anlagen zur KWO LSA können in der Stadtverwaltung Lützen, Markt 1, Zimmer E 08 (Herr Roßmann) 06686 Lützen,

(Tel: 034444/31512) kostenfrei bezogen werden.

Die Wahl findet am 13.10.2024, eine eventuell erforderliche Stichwahl am 10.11.2024 statt.

Bewerbungen sind nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Stellenausschreibung bis zum 06.08.2024, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort "Bürgermeister(in)wahl Lützen" unter folgender Anschrift einzureichen:

                                                           Stadt Lützen

                                                           z.Hd. des Gemeindewahlleiters

                                                           Markt 1

                                                           06686 Lützen

Es empfiehlt sich, für den Empfang von Mustern und Formblättern sowie für die Abgabe einer Bewerbung telefonisch einen Termin mit dem Gemeindewahlleiter zu vereinbaren.

Lützen, den 05.04.2024

gez. Roßmann

Sachbearbeiter